Minijobs sind in Deutschland weit verbreitet, mit rund 7,5 Millionen Menschen, die als geringfügig entlohnte Beschäftigte arbeiten. Eine wichtige Überlegung für Minijobber ist die Anmeldung bei der Rentenversicherung. Nach einem Jahr im Minijob steigt die monatliche Rente in der Regel um etwa fünf Euro, vorausgesetzt, der Job wurde versicherungspflichtig ausgeübt. Die Entscheidung, ob Minijobber in die Rentenkasse einzahlen wollen, obliegt jedem Einzelnen.
Es ist zu beachten, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht dazu führt, dass das erzielte Arbeitsentgelt und die Beschäftigungszeit nur anteilig für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Wer einen Rentenanspruch aus seinem Minijob erhalten möchte, sollte dies bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden, um keine Rentenansprüche zu verlieren.
Besonders für Eltern mit Minijob lohnt sich die Einzahlung in die Rentenversicherung, da die Beiträge während der sogenannten „Kinderberücksichtigungszeit“ bis zum zehnten Geburtstag des Kindes um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden. Darüber hinaus sammeln Minijobber Wartemonate, die ihnen einen Rentenanspruch verschaffen. Weitere Vorteile der Einzahlung sind ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, staatliche Förderung für eine private Altersvorsorge wie die Riester-Rente, Anspruch auf Reha und bezahlten Urlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz.
Letztendlich bleibt es jedoch jedem Minijobber selbst überlassen, ob er sich von der Beitragszahlung zur Rentenversicherung befreien lassen möchte. Die Entscheidung sollte gut durchdacht sein, wobei auch die zukünftige Rentensicherheit und individuelle Erwerbsbiografien berücksichtigt werden sollten. Bei Unsicherheiten oder Fragen kann die Minijob-Zentrale weiterhelfen.