Viele Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine monatliche Extra-Rente, ohne davon zu wissen. Ein entsprechender Antrag bringt rund 100 Euro mehr. In Deutschland liegt die durchschnittliche Rente nach 40 Jahren Arbeit bei 1370 Euro pro Monat. Ein Antrag kann den Rentenanspruch in einigen Fällen jedoch erhöhen.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, dass die Kindererziehung sich positiv auf das Rentenkonto auswirken kann. Eltern können durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten eine monatliche Extra-Rente sichern. Dabei spielt das Geburtsjahr des Kindes eine Rolle, da für Kinder vor 1992 2 Jahre und 6 Monate und für Kinder nach 1992 bis zu 3 Jahre gutgeschrieben werden.
Erziehungszeiten werden als Pflichtbeiträge angesehen und wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Für die Zeit der Kindererziehung erhalten Eltern Entgeltpunkte basierend auf dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Ein Kind, das nach 1992 geboren wurde, kann den Rentenanspruch um rund 112,80 Euro erhöhen. Bei zwei nach 1992 geborenen Kindern steigt die monatliche Rente entsprechend.
Die Kindererziehungszeiten können von einem Elternteil zur selben Zeit in Anspruch genommen werden. Falls Kinder bei anderen Personen wie Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern leben, können auch sie die Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ist erforderlich, um Anspruch auf die monatliche Extra-Rente zu erhalten. Das entsprechende Formular steht zur Verfügung.