
Die Selbstständigkeit im Nebenerwerb erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Im Jahr 2024 verzeichnete die KfW einen Anstieg der Nebenerwerbsgründungen um 5 % im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wagten 382.000 Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit, was nicht nur Unabhängigkeit und Selbstverwirklichung, sondern auch die Möglichkeit eines zusätzlichen Einkommens bietet.
Die Freiheit, einen Beruf zu ergreifen, ist im deutschen Grundgesetz verankert. Article 12 ermöglicht Berufsfreiheit, jedoch sind bestimmte Berufe an Qualifikationen gebunden. Berufe wie Steuerberater, Anwälte, Ärzte und Hebammen erfordern spezielle Abschlüsse. Handwerksberufe setzen außerdem oft einen Meisterbrief voraus, um die Selbstständigkeit ausüben zu können.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Arbeitgeber haben nicht das Recht, Nebentätigkeiten generell zu verbieten. Ein solches Verbot ist nur bei berechtigtem Interesse, wie etwa Konkurrenzsituationen, möglich. Dennoch müssen angehende Selbstständige einige Meldepflichten beachten. Dazu gehört die Anmeldung beim Gewerbeamt, die – mit Ausnahme von freien Berufen – für alle Selbstständigen gilt. Ebenso müssen sie sich beim Finanzamt registrieren lassen und oft einer Kammer, wie der Handwerkskammer oder IHK, beitreten.
Für Selbstständige besteht die Pflicht zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft (BG), wobei Gewerbetreibende automatisch versichert sind, Freiberufler dies jedoch selbst veranlassen müssen. BG-Beiträge fallen ab dem ersten Mitarbeiter an, während Unternehmer in wenigen Berufen versicherungspflichtig sind. Die Sozialversicherung wird durch den Hauptberuf abgedeckt, solange die Nebentätigkeit nicht überwiegt.
Steuerliche Verpflichtungen und Bußfordernisse
Einkünfte, die aus der Selbstständigkeit erzielt werden, sind steuerpflichtig. Aktuell liegt die Einkommenssteuerpflicht ab 12.096 Euro. Existiert eine Kleinunternehmerregelung, können bei einem Umsatz von unter 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr steuerliche Vorteile gelten. Gewerbesteuerpflicht tritt ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro ein.
Für die Buchführung gilt im Nebenerwerb die einfache Buchführung mit einer Einnahmenüberschussrechnung, während die doppelte Buchführung erst ab 80.000 Euro Gewinn oder 800.000 Euro Umsatz erforderlich ist. Darüber hinaus müssen Selbstständige rechtliche Pflichten wie Datenschutzrichtlinien und die Impressumspflicht beachten.
Ein wichtiger Aspekt für alle, die an einer Gründung im Nebenerwerb interessiert sind, ist die Inanspruchnahme der kostenlosen Gründungsberatung. Die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer bieten wertvolle Unterstützung und Informationen, die den Einstieg erleichtern können. Weiterführende Informationen sind ebenfalls auf Plattformen wie Facebook Marketplace verfügbar.