In der aktuellen Diskussion um neue gentechnische Verfahren (NGT) zeigt sich ein spannendes Bild. Trotz der Möglichkeit, in Ländern wie den USA, Brasilien und Kanada Pflanzen ohne spezifische Zulassung anzubauen, bleibt die Anzahl vermarkteter Produkte weltweit bescheiden. Ein Bericht des Schweizer Bundesamts für Umwelt (BAFU) identifiziert lediglich drei NGT-Pflanzen, die derzeit in der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Die zwei Maissorten von Corteva, die mit Herbizidresistenz ausgestattet sind und unterschiedliche Insektizide produzieren, bilden zusammen mit einer Tomate aus Japan mit erhöhtem GABA-Gehalt die einzige Produktpalette. Während die Maissorten in den USA, Kanada und Argentinien angebaut werden, ist die Tomate in Singapur und auf den Philippinen als Lebensmittel zugelassen, jedoch bislang nicht vermarktet. Diese drei Pflanzen stehen repräsentativ für die gegenwärtige Lage des NGT-Marktes.

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Der BAFU-Bericht listet insgesamt 89 NGT-Pflanzen aus 31 Arten auf, von denen 15 in den kommenden Jahren auf den Markt gelangen sollen. Zu den bemerkenswerten Beispielen gehören Herbizidresistente Reislinien von Cibus, Kurzhalm-Mais sowie Sojabohnen mit höherem Ertrag von Inari. Besonders interessant ist die angekündigte krankheitstolerante Orange von Soilcea und eine nicht-bräunende Banane.

Dennoch sind viele in früheren Berichten genannte NGT-Pflanzen nicht zur Marktreife gelangt. Das NGT-Ackerhellerkraut von Covercress befindet sich weiterhin in der Testphase. Ein weiteres Beispiel ist der gentechnisch entbitterte Salat von Pairwise, der 2023 angekündigt wurde, doch keine Markteinführung erfahren hat. Yield10 Bioscience plante im Jahr 2023 den vorkommerziellen Anbau von NGT-Leindotter, musste jedoch Konkurs anmelden und wurde von Nufarm übernommen.

Regulierungen innerhalb der EU

In der Europäischen Union ergeben sich durch die neuen genomischen Verfahren besondere regulatorische Rahmenbedingungen. Die NGT-Verordnung, die auf eine Einigung im Trilog-Verfahren am 3. Dezember 2025 zurückblickt, sieht vor, dass NGT-Pflanzen wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt werden, sofern sie unter natürlichen Bedingungen oder durch traditionelle Methoden entstanden sind. Diese Regelung muss jedoch noch vom EU-Parlament und dem Rat bestätigt werden und wird voraussichtlich zwei Jahre nach deren Verabschiedung rechtswirksam.

Die Verordnung unterscheidet zwischen NGT1- und NGT2-Pflanzen. Während NGT1-Pflanzen mit maximal 20 veränderten DNA-Bausteinen unter denselben Bedingungen wie herkömmliche Pflanzen behandelt werden, unterliegen NGT2-Pflanzen den strengen Vorgaben für gentechnisch veränderte Organismen: sie benötigen eine Zulassung und sind speziellen Risikobewertungen unterzogen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten den Anbau von NGT2-Pflanzen verbieten.

Zukunftsperspektiven und kritische Stimmen

Die modernen Züchtungsverfahren, die durch NGT ermöglicht werden, könnten entscheidend dazu beitragen, Pflanzen gegen die Herausforderungen des Klimawandels zu rüsten. Doch nicht alle Stimmen sind optimistisch. Kritiker, darunter der Europaabgeordnete Martin Häusling, äußern Bedenken hinsichtlich der ökologischen Konsequenzen dieser Technologien und fordern mehr Transparenz in der Kennzeichnung genmanipulierter Pflanzen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Einführung von NGT-Pflanzen auf den Markt, die Verbraucher und die Umwelt haben wird. Die fortschreitende Regulierung und die Entwicklungen innerhalb der EU werden dabei maßgebliche Faktoren sein.

Für weiterführende Informationen können Sie die Artikel von keine-gentechnik.de, transgen.de und zdfheute.de lesen.