Gemäß einem Bericht von www.presseportal.de,
Ab dem 1. Februar 2024 wird in Deutschland eine neue Kennzeichnungspflicht für unverpacktes, unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch eingeführt. Bisher blieb die Herkunft bei unverpacktem Fleisch an Bedientheken oft unklar, da hierfür keine Angabe vorgeschrieben war. Die neue Regelung schafft Transparenz und eine bessere Grundlage für eine Kaufentscheidung.
Die neue Kennzeichnungspflicht wird eine deutlich verbesserte Transparenz für die Verbraucher schaffen. Die Verbraucher können nun genau nachvollziehen, woher das Fleisch stammt, was für viele Menschen sehr wichtig ist. Dies kann Auswirkungen auf die Kaufentscheidungen der Verbraucher haben und den Markt für Fleischprodukte verändern. Verbraucher, die besonderen Wert auf eine regionale oder heimische Herkunft legen, könnten vermehrt zu Fleisch aus bestimmten Quellen greifen, was Auswirkungen auf die Nachfrage nach verschiedenen Fleischprodukten haben könnte.
Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft vor allem Bedientheken, Metzgereien, Hofläden und Wochenmärkte. Restaurants und Kantinen sind von der Herkunftskennzeichnungspflicht für unverarbeitetes Fleisch vorerst ausgenommen. Es ist jedoch absehbar, dass auch in diesem Bereich zukünftig eine Angabe der Fleischherkunft gefordert werden könnte.
Insgesamt wird die neue Regelung zu einer größeren Transparenz im Fleischmarkt führen und den Verbrauchern eine bessere Informationsgrundlage bieten. Dies könnte langfristig Auswirkungen auf das Einkaufsverhalten und die Nachfrage nach Fleischprodukten haben.
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