
Der Kryptomarkt hat in den letzten Jahren massive Veränderungen durchlaufen. Lange Zeit war dieser Markt unreguliert, was sowohl Innovationen als auch kriminelle Aktivitäten begünstigte. Mit der Einführung der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) hat die EU jedoch einen entscheidenden Schritt in Richtung einer umfassenden Regulierung des europäischen Kryptomarktes unternommen. Diese Maßnahmen sind nicht nur notwendig, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, sondern auch um den Anlegerschutz zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen. btc-echo.de berichtet, dass …
Die MiCA-Verordnung zielt auf eine risikogerechte Regulierung ab und schafft einen rechtlichen Rahmen für Innovationen im Bereich der Distributed-Ledger-Technologie. Ab Anfang 2025 werden die meisten Bestimmungen der Verordnung in Kraft treten, während Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und E-Geld-Token voraussichtlich im Juli 2024 wirksam werden. Diese neuen Vorschriften erfordern von Anbietern von Kryptowerten die Erstellung eines Whitepapers, das den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden muss. BaFin informiert über …
Regelungen für Kryptowährungen und NFTs
Im Kontext der MiCA-Verordnung fallen gängige Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum unter die neuen Regelungen. Allerdings sind Security Token und Non-fungible Tokens (NFTs) von der Geltung der MiCA nach Art. 2 Abs. 3 ausgeschlossen. NFTs, die digitale Kunst, Sammlerstücke oder nicht fungible Dienstleistungen repräsentieren, können nicht als Kryptowerte-Dienstleistungen betrachtet werden und benötigen kein Kryptowerte-Whitepaper. Ein Kryptowert muss zudem einmalig und nicht fungibel sein, um als NFT zu gelten.
Die klare Abgrenzung von NFTs zeigt, dass nicht jeder Kryptowert mit einzigartigen Merkmalen automatisch die Kennzeichnung als NFT erhält. Beispielsweise gilt ein Kryptowert, der Teil einer Serie ist, nicht als NFT. Dennoch verfügen NFTs über das Potenzial, in der Zukunft zur Bekämpfung von KI-generierten Fälschungen nützlich zu sein. Auch wenn ein Kryptowert als NFT qualifiziert, kann er unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen reguliert werden, wie beispielsweise als Finanzinstrument gemäß MiFID II.
Erforderliche Genehmigungen und Marktüberwachung
In Deutschland unterliegen zahlreiche Geschäfte mit Kryptowerten einer Erlaubnispflicht als Finanzdienstleistung. Anbieter, die E-Geld-Token oder vermögenswertreferenzierte Token öffentlich anbieten möchten, müssen eine Genehmigung der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde einholen. Ein öffentlich einsehbares Register für Kryptowerte-Whitepaper und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen wird bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eingerichtet, die auch eine „Schwarze Liste“ für Anbieter führen wird, die die MiCA-Anforderungen nicht erfüllen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Regulierung des Kryptomarktes sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Während Innovationen im regulierten Markt bedingt durch Strukturen und Vorgaben potenziell eingeschränkt sind, werden gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von illegalen Aktivitäten verbessert. Krypto-Anleger und Gründer im NFT-Bereich sollten die aktuellen Entwicklungen und Regelungen aufmerksam verfolgen, um sich gegebenenfalls rechtzeitig darauf einstellen zu können.