Gemäß einem Bericht von www.fr.de,
Internetfirmen sind in der Kritik, da sie laut Verbraucherschützern ihre vertraglichen Versprechen häufig nicht einhalten. Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier für die Erweiterung des Minderungsrechts auf Mobilfunk vorgelegt, das jedoch von Verbraucherschützern scharf kritisiert wird. Die Regeln für das Minderungsrecht seien enttäuschend, so die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop, in Berlin.
Das Minderungsrecht für Internetverträge existiert bereits seit Ende des vergangenen Jahres, jedoch gilt es bislang nur für Festnetz-Anschlüsse. Mit dem Messtool breitbandmessung.de können Verbraucher eine Reduktion ihrer Monatszahlungen durchsetzen, wenn die tatsächliche Leistung deutlich vom vertraglich zugesicherten Wert abweicht.
Die Bundesnetzagentur will nun das Minderungsrecht auf Mobilfunk erweitern, stößt jedoch auf Schwierigkeiten, da es beim Mobilfunk keine konkreten Anschlüsse gibt und der Bedarf stark schwankt. Die vorgeschlagenen Vorgaben für das Messtool werden von Verbraucherschützern als unzureichend und schwer umsetzbar kritisiert.
Laut dem Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur müssen in städtischen Bereichen mindestens 25 Prozent des geschätzten Übertragungs-Maximalwerts erreicht werden, in halbstädtischen Bereichen 15 Prozent und auf dem Land 10 Prozent. Verbraucher müssen insgesamt 30 Messungen an fünf Kalendertagen durchführen, um ihren Minderungsanspruch geltend zu machen.
Die Verbraucherzentrale fordert, dass bei den Tests nicht nur zu 10 bis 25 Prozent, sondern 90 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalbandbreite erreicht werden müssen. Zudem wird eine Differenzierung zwischen Stadt und Land abgelehnt, da dies dem Ansatz einer flächendeckenden mobilen Internetversorgung widersprechen würde.
Der Internet-Branchenverband VATM warnt dagegen vor überzogenen Vorgaben und weist darauf hin, dass der Netzbetreiber auf die Auslastung einer Funkzelle nur begrenzten Einfluss habe. Die Mobilfunk-Versorgung könne je nach Standort und Situation variieren, weshalb es nicht möglich sei, überall die Maximalbandbreite zu leisten.
Nach dem Eckpunktepapier wird die Bundesnetzagentur in den nächsten Monaten den Entwurf einer Allgemeinverfügung vorlegen, die nach einer Konsultationsphase mit Marktteilnehmern beschlossen wird. Bis Verbraucher das Mobilfunk-Messtool für ihren Minderungsanspruch nutzen können, dauert es noch. Die geplanten Regelungen und die Kritik daran zeigen, dass die Einführung des Minderungsrechts auf Mobilfunk noch einige Herausforderungen mit sich bringt.
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