Gemäß einem Bericht von Volksstimme, sieht das neue Gesetz vor, dass für „zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h“ eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich ist, wenn sie über öffentliche Straßen und Wege fahren. Dies betrifft auch Besitzer von Aufsitzrasenmähern, die außerhalb ihres Privatgeländes unterwegs sind. Die Besitzer haben jetzt bis zum 1. Januar 2025 Zeit, um eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Diese Modifizierung ist laut Anja Käfer-Rohrbach, vom Gesamtverband der Versicherer, notwendig, um Privatpersonen zusätzlichen Versicherungsschutz zu bieten, ohne dass sie sich nach weiteren Versicherungspolicen umsehen müssen. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in deutsches Recht hat zu dieser geplanten Gesetzesänderung geführt.
Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sind vielschichtig. Für die Versicherungsbranche bedeutet dies eine potenzielle Erweiterung ihres Produktportfolios um spezielle Kfz-Haftpflichtversicherungen für Besitzer von langsamen Fahrzeugen. Die Verbraucher müssen sich auf zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand einstellen, da sie bis zum 1. Januar 2025 Zeit haben, um die erforderliche Versicherung abzuschließen. Dies könnte zu einem Anstieg der Nachfrage nach entsprechenden Versicherungsprodukten führen.
Insgesamt bietet die Gesetzesänderung den Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, neue Versicherungsprodukte zu entwickeln und anzubieten, und gleichzeitig den Verbrauchern effektiven Versicherungsschutz für ihre Aufsitzrasenmäher und ähnliche langsame Fahrzeuge zu gewährleisten.
Den Quell-Artikel bei www.volksstimme.de lesen