Ab dem ersten Quartal 2026 müssen Kleinstunternehmen ihre Steuern auf Basis tatsächlicher Einnahmen deklarieren. Diese Maßnahme ersetzt die zuvor geltende Pauschalbesteuerung, und Millionen von Kleinstunternehmen zeigen sich besorgt über die neuen Anforderungen zur Einnahmenerfassung, Steuererklärung und Steuerzahlung. Über diesen bedeutenden Schritt, der eine wesentliche Änderung im Steuerrecht darstellt, berichtet vietnam.vn.
Um den Übergang zu erleichtern, startet das Finanzamt vom 10. bis 25. März 2026 eine 15-tägige Intensivkampagne. Ziel dieser Kampagne ist es, Privatpersonen und Kleinstunternehmen bei der Registrierung, der Abgabe der Steuererklärung und der Steuerzahlung zu unterstützen. Die Behörden werden Informationen verbreiten, und lokale Unterstützungsteams werden eingerichtet, um direkt bei der Nutzung elektronischer Rechnungen sowie Steuererklärungen und -zahlungen zu helfen.
Unterstützung für Unternehmen
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 500 Millionen VND oder weniger sind von der Mehrwertsteuer und Einkommensteuer befreit, müssen jedoch ihre Einnahmen melden. Herr Mai Son, stellvertretender Direktor der Steuerabteilung, betont die Notwendigkeit von Begleitung und Anleitung für die Steuerzahler. Ein Handbuch, das neue Richtlinien, Verfahren und Anweisungen zusammenfasst, wurde veröffentlicht. Dieses Handbuch ist sowohl digital auf elektronischen Plattformen als auch in gedruckter Form erhältlich.
Bundesweit sind rund zwei Millionen Unternehmen von diesen Änderungen betroffen. Diese Neuerungen stehen im Kontext der bevorstehenden Reformen in der Kleinunternehmerbesteuerung, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten werden. Wie haufe.de berichtet, führt das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zu einer wesentlichen Anpassung der Kleinunternehmerbesteuerung, einschließlich einer neuen Umsatzgrenze von maximal 25.000 Euro im Vorjahr und maximal 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025
Die neuen Regelungen bedeuten, dass der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten ohne Umsatzsteuer berechnet wird. Bei Unternehmensgründungen gilt die Umsatzgrenze von 25.000 Euro im Gründungsjahr. Es ist wichtig, dass Unternehmer bei der Gründung prüfen, ob es sinnvoll ist, auf die Kleinunternehmerbesteuerung zu verzichten, was über einen Zeitraum von fünf Jahren bindend ist. Rechnungen müssen zudem auf die Steuerfreiheit hinweisen, und es wird keine Vorsteuererstattung geben.
Die neuen Regelungen werden durch den Fokus auf die Änderungen des § 19 UStG relevant. Davon berichtet auch datev.de, wo die Notwendigkeit unterstrichen wird, die Umsatzentwicklung genau zu beobachten, da die Regelbesteuerung bereits bei Überschreitung des neuen Grenzwertes von 100.000 Euro greift. Für Kleinunternehmer bleibt die Möglichkeit, Rechnungen in verschiedenen Formaten auszustellen, und es wird ein neuer § 34a in die UStDV eingeführt, der vereinfachte Rechnungen für Kleinunternehmer ermöglicht.
Diese umfassenden Änderungen in der Steuerlandschaft erfordern von den Kleinunternehmern nicht nur eine Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen, sondern bieten auch eine wichtige Unterstützung von Seiten der Finanzbehörden, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.