Mit dem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen zum Verbraucherschutz bei Krediten, einem geplanten Übergang in der Kfz-Versicherung und bevorstehenden Rabatt-Tagen im Handel stehen zahlreiche wesentliche Veränderungen vor der Tür. Unterdessen sorgt der DAX weiterhin für Schlagzeilen, inmitten einer bewegten wirtschaftlichen Gemengelage.
Am 3. September 2025 wurde ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Die Richtlinie, die umfassende Regelungen für die Kreditvergabe vorsieht, soll höchste Verbraucherschutzstandards gewährleisten. Die neue Regelung schließt Lücken der bisherigen Richtlinie aus dem Jahr 2008 und reagiert auf die Digitalisierung des Kreditmarktes. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass „Buy Now Pay Later“-Modelle ebenso unter das Verbraucherkreditrecht fallen wie auch Kleinstkredite und zinsfreie Finanzierungsmöglichkeiten. Die Verbraucher:innen sollen in Zukunft durch umfassendere Informationspflichten und eine klare Zustimmungspflicht besser geschützt werden. Diese Änderungen treten am 20. November 2026 in Kraft, nachdem eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt wird.
Wesentliche Neuerungen im Verbraucherrecht
Die bevorstehenden Regelungen beinhalten auch die Bonitätsprüfung, die nun auch für Klein- und Kurzzeitkredite bis 200 Euro gilt. Dies bedeutet, dass Benutzer solche Kredite nicht mehr leichtfertig aufnehmen können. Ebenso regeln die neuen Bestimmungen die Kündigungsfristen für Überziehungskredite: Banken müssen ihre Kunden künftig zwei Monate im Voraus informieren, bevor sie eine Kündigung aussprechen.
In der Kfz-Versichtigung steht der 30. November 2025 als Stichtag für Vertragswechsel im Fokus. Da dieser Termin auf einen Sonntag fällt, wird die Frist auf den 1. Dezember 2025 verschoben. Verbraucher haben zudem das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, sollte es nach diesem Datum zu einer Erhöhung der Beiträge kommen.
Parallel dazu sind im Einzelhandel mehrere Rabatt-Tage geplant, die Verbraucher anziehen sollen. Am 11. November 2025 wird der Singles Day gefeiert, gefolgt von Black Friday am 28. November 2025 und Cyber Monday am 1. Dezember 2025. Experten raten, Preise im Voraus zu vergleichen und vor Fake-Shops Warnung zu geben, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Änderungen in der Rentenberechnung und THG-Prämie
In der Altersvorsorge wird ab Dezember 2025 eine Umstellung in der Berechnung der Erwerbsminderungsrente vollzogen. Insbesondere betrifft das Rentenbezieher, die zwischen 2001 und 2018 erstmals Rente erhielten. Der Zuschlag wird künftig auf Renten-Entgeltpunkte umgestellt und nicht mehr gesondert ausgewiesen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die THG-Prämie für Elektro-Autos, für die im Jahr 2025 Anträge bis zum 15. November gestellt werden können. Bei diesem Programm sind auch E-Motorräder förderfähig, während E-Roller nicht mehr unter die Förderung fallen.
Die digitalen Umstellungen sind ein weiteres Thema: Ab dem 12. November 2025 wird Ryanair nur noch digitale Boardingpässe über ihre App genehmigen. Papier-Boardingpässe sind künftig nur auf Nachfrage für Passagiere ohne Smartphone erhältlich.
Der DAX im Fokus
Der DAX, als der wichtigste deutsche Aktienindex, setzt akzentuierte Maßstäbe im Finanzsektor. Er umfasst die 40 größten deutschen Unternehmen und bewertet sie auf Grundlage der Free Float-Marktkapitalisierung. Die Kriterien zur Listung im DAX sind streng und umfassen auch den Nachweis eines positiven EBITDA über zwei Jahre. Die tägliche Berechnung basiert auf den Kursen des elektronischen Handelssystems Xetra und gewährleistet eine zeitnahe und akkurate Marktübersicht.
In der aktuellen Wirtschaftslage und mit den bevorstehenden Änderungen im Verbraucherrecht bleibt abzuwarten, wie sich diese Faktoren künftig auf den DAX und die Verbraucher auswirken werden. Das Zusammenspiel aus neuen Regelungen und dem wachsenden digitalen Markt sorgt für ein dynamisches Umfeld, in dem sich sowohl Unternehmen als auch Verbraucher anpassen müssen.