Rheinland-Pfalz setzt verstärkt auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Ein aktuelles Beispiel ist der Neubau eines Gebäudes mit 43 Wohneinheiten in Neuwied, welches mit erheblichen Fördermitteln unterstützt wird. Der Förderbescheid über eine Gesamtfinanzierung von rund 14,7 Millionen Euro wurde kürzlich im Beisein von Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen und ISB-Vorstandsmitglied Sandra Baumbach überreicht. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen in Höhe von ca. 10,4 Millionen Euro, ergänzt um Tilgungszuschüsse von etwa 4,3 Millionen Euro, wie fm.rlp.de berichtet.
Die Bauherrengemeinschaft, bestehend aus Elisabeth und Dr. Marc Bohr sowie Astrid und Dr. Andree Adler GbR, plant, im Sohler Weg diese 43 Wohnungen zu errichten, die für 30 Jahre speziell für Haushalte mit geringen Einkommen zur Verfügung stehen. Der geplante Bau zeichnet sich durch einen hohen Einsatz erneuerbarer Energien aus und beinhaltet sechs barrierefreie Wohneinheiten, von denen vier rollstuhlgerecht sind.
Bedarf an sozialem Wohnraum
Die Schaffung von neuem Wohnraum ist Teil einer umfassenden Strategie, die 2015 mit der Gründung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz initiiert wurde. Ziel dieses Bündnisses ist es, mehr qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die soziale Wohnraumförderung, wie sie auch bei dem Projekt in Neuwied zur Anwendung kommt, ist hierbei ein zentraler Bestandteil der Wohnungspolitik in Rheinland-Pfalz. In den letzten zehn Jahren konnten 25.000 Mietwohnungen und selbst genutztes Eigentum realisiert werden, wie die spd-rlp.de hervorhebt.
Um die sozialen Belange der Mieter zu wahren, wird die soziale Wohnraumförderung regelmäßig an den Bedarf angepasst. Im Jahr 2024 wird das Fördervolumen nahezu verdoppelt, was jährlich 350 Millionen Euro von Land und Bund für soziale Wohnbauprojekte bedeutet. Zudem sollen verbindliche Sozialquoten den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen sichern.
Fördermöglichkeiten für innovative Projekte
Die Förderung umfasst nicht nur den Neubau, sondern auch den Erwerb bestehender Belegungsrechte sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit. Nach den Richtlinien zur sozialen Mietwohnraumförderung, die am 1. Januar 2023 in Kraft traten, haben die Förderprogramme klare Rahmenbedingungen, die auch die Einkommens- und Mietobergrenzen umfassen. Diese Richtlinien sind auf die Unterstützung von Haushalten ausgerichtet, die Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen bereitstellen.
Das Projekt in Neuwied ist daher ein Paradebeispiel für den Einsatz von Fördermitteln zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und der regionalen Entwicklung. Oberbürgermeister Jan Einig betonte während der Übergabe des Förderbescheids die Bedeutung des Projekts und die Verantwortung der Bauherrengemeinschaft für die Schaffung eines gemeinschaftlichen und klimagerechten Wohnraums.
Die Miete für die geförderten Wohnungen liegt bei 6,25 Euro pro Quadratmeter für Haushalte mit geringem Einkommen, was den Zugang zu Wohnraum für sozial benachteiligte Gruppen erleichtert. Solche Initiativen sind entscheidend, um die Wohnsituation in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu verbessern und die Bedürfnisse aller Bürger zu berücksichtigen.