Die Waldbauern in Oberösterreich stehen an einer kritischen Weggabelung, während sich der Holzmarkt in der Region relativ stabil zeigt. Die Nachfrage nach Rundholz und Wertholz ist gestiegen, doch die Einführung der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfordert schnelles Handeln, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden. Dies berichtet oe24.

Die EU-Kommission hat einen gestaffelten Zeitplan für die Inkraftsetzung der EUDR vorgestellt, der für Kleinst- und Kleinunternehmen erst Ende 2026 gilt. Bisher ist die Borkenkäfer-Katastrophe im Jahr 2025 nahezu ausgeblieben, was den Waldbesitzern aufatmen lässt. Künftig muss lediglich der erste Akteur in der Lieferkette Angaben zur Herkunft der Produkte machen, was die administrative Last für die heimischen Primärproduzenten nicht verringert.

Die EU-Entwaldungsverordnung im Detail

Die EUDR trat Mitte 2023 in Kraft und zielt darauf ab, den Handel mit Produkten zu unterbinden, die mit Entwaldung oder Waldschädigung assoziiert sind. Besonders betroffen sind essenzielle Produkte wie Soja, Palmöl, Holz, Rindfleisch, Kakao und Kaffee. Unternehmen müssen nun nachweisen, dass diese Waren nicht aus Entwaldungen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 stattfanden, berichten DIHK.

Zusätzlich müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Produktion den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entspricht, und dafür eine Sorgfaltserklärung abgeben. Die Fristen für die Umsetzung sind in verschiedenen Kategorien gestaffelt: Große und mittlere Unternehmen haben bis zum 30. Dezember 2025 Zeit; Klein- und Kleinstunternehmen müssen bis zum 30. Juni 2026 nachziehen.

P Politische Reaktionen und Herausforderungen

Politisch wird die Verordnung intensiv diskutiert. Das Europäische Parlament hat mit klarer Mehrheit einen Einspruch gegen die aktuelle Länderklassifizierung im Rahmen der EUDR abgestimmt. Es besteht die Forderung nach einer Null Risiko-Kategorie für nachhaltig wirtschaftende Länder wie Österreich, die kein Entwaldungsrisiko aufweisen. Europaabgeordneter Alexander Bernhuber bezeichnete die geplante Regelung als fachlich nicht nachvollziehbar und politisch nicht akzeptabel. Ohne diese Anpassungen müssten Länder wie Österreich die gleichen strengen Auflagen erfüllen wie Staaten mit umfangreicher Entwaldung, was nach Ansicht vieler Experten ungerechtfertigt ist, berichten LKO.

Ein Thema, das die Umsetzung der EUDR betrifft, ist die Erhebung von Geolokalisierungsdaten, die zur Herkunftsermittlung notwendig sind. Unternehmen sehen sich aufgrund der unterschiedlichen Datenanforderungen, insbesondere von Ländern wie China, erheblichen Herausforderungen gegenüber. Die EU und die USA haben jedoch eine gemeinsame Handelserklärung unterzeichnet, die darauf abzielt, negative Auswirkungen auf den Handel abzumildern.

Dieser komplexe rechtliche Rahmen und die zunehmenden Anforderungen an die Unternehmen bedeuten einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Verbände wie die DIHK fordern Maßnahmen zur wirtschaftlichen Vereinbarkeit der Verordnung, einschließlich einer Verschiebung des Geltungsbeginns und der Einführung einer Testphase ohne Sanktionen.

Insgesamt bleibt die Situation für die Waldbesitzer in Oberösterreich angespannt. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Holzmarkt entwickeln wird und welche konkreten Maßnahmen die EU zur Unterstützung der nachhaltigen Forstwirtschaft treffen wird, um potenzielle Chaos-Szenarien zu vermeiden.