Gemäß einem Bericht von www.l-iz.de hat die Ostsächsische Sparkasse Dresden Vertragsanpassungen bei ihren Kund/-innen durchgeführt und um Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis gebeten. Verweigern die Verbraucher*innen diese Zustimmung, interpretiert die Sparkasse die Nutzung des Kontos nach Fristablauf als automatische Zustimmung.
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher*innen und hat daher eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung dieses Vorgehens gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden beantragt. Dieses Vorgehen verstößt gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Schweigen keine Zustimmung ist und ausdrückliche Zustimmungserklärungen für Änderungen unerlässlich sind.
Die Auswirkungen einer solchen Praxis auf den Markt könnten sein, dass Verbraucher*innen ihr Vertrauen in die Sparkasse verlieren und eine Abwanderung zu anderen Banken erfolgt. Zudem könnten rechtliche Konsequenzen für die Sparkasse entstehen, wenn die einstweilige Verfügung von Seiten der Verbraucherzentrale durchgesetzt wird.
Insgesamt ist es wichtig, dass Kreditinstitute im Sinne eines fairen Umgangs mit ihren Kund/-innen handeln und transparente und rechtskonforme Vertragsanpassungen vornehmen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat signalisiert, weiterhin offen für Gespräche im Sinne einer einvernehmlichen Lösung zu sein, um dieses Problem zu lösen.
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