Gemäß einem Bericht von www.tagesspiegel.de, sind an der Ostseeküste erste Straßen und Uferbereiche aufgrund einer Sturmflut vom Hochwasser überschwemmt worden. Der Artikel beschäftigt sich mit Wasserschäden am Auto und klärt darüber auf, welche Versicherungen in solchen Fällen greifen. In der Regel deckt eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung Überschwemmungsschäden durch Sturmflut, Hochwasser oder Starkregen ab. Bei einer Vollkaskoversicherung ist der Teilkaskoschutz bereits enthalten. Zusätzlich werden Elementarereignisse wie Hagel- und Sturmschäden in der Regel von der Versicherung gedeckt. Es ist jedoch oft Voraussetzung, dass ein Sturm der Windstärke 8 geherrscht hat. Lawinen, Erdrutsche und Erdsenkungen müssen normalerweise separat versichert werden.
Die Versicherung übernimmt in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder den Neupreis des Autos, abzüglich des Restwerts des Wracks. Bei Beschädigungen am Auto werden die Reparaturkosten von der Versicherung gezahlt. Auch Schäden, die durch im Wasser treibende Gegenstände verursacht wurden, sind abgedeckt. Fest am Auto montierte Dinge wie Dachboxen oder spezielles Zubehör sind ebenfalls versichert. Es fällt in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung für den Versicherten an, es gibt keine Zurückstufungen.
Nur Personen, die nur die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, müssen den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Jedoch können Versicherer die Übernahme der Schäden verweigern, wenn das Auto in einem Gebiet geparkt wurde, für das zuvor eine Hochwasserwarnung gegeben wurde. In solchen Fällen kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Wer sein Auto in einem typischen Hochwasser-Gefahrengebiet abstellt, sollte auf entsprechende Warnungen vor Überschwemmungen achten. Es wird empfohlen, überschwemmte Straßen zu meiden, da ein Wasserschlag und damit ein Motorschaden riskiert wird. Eine Teilkaskoversicherung kann in solchen Fällen die Übernahme der Schäden verweigern, da sie nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Verhalten des Fahrers herbeigeführt wurden. Es sei denn, die Überschwemmung kam so plötzlich, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden konnte.
Insgesamt ist es wichtig, den Versicherer so schnell wie möglich über den Schaden zu informieren und Schäden zu dokumentieren. Bei vorsätzlichen Aktionen kommt keine Kaskoversicherung für die Schäden auf. Diese Informationen dienen als Orientierung für Verbraucher, die sich über die Versicherungsdeckung bei Wasserschäden am Auto informieren möchten.
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