
Heftige Unwetter in Deutschland haben in den letzten Jahren enorme Schäden an Immobilien verursacht. Insbesondere im nördlichen Allgäu führten Überschwemmungen vor über einem Jahr zu Existenznot für viele betroffene Menschen. Diese Ereignisse haben die Aufmerksamkeit auf die Wichtigkeit von Versicherungen gelenkt, die bei solchen Schäden helfen können. Daher wird seit Längerem in der Politik und der Versicherungsbranche über die Einführung einer Pflicht für eine Elementarschadenversicherung diskutiert. Dies ist auch im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehen, der Versicherer verpflichtet, Neuverträge in der Wohngebäudeversicherung nur mit Elementarschadenabsicherung anzubieten, wie Allgäuer Zeitung berichtet.
Eine Elementarschadenversicherung ist essenziell, um sich gegen Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Rückstau und Schneedruck abzusichern. Elementarschäden werden definiert als Schäden, die durch das Wirken der Natur entstehen. Anders als Wohngebäude- und Hausratversicherungen, die Sturmschäden, Hagelschäden und Blitzschlagschäden abdecken, sind Elementarschadenversicherungen notwendig, um auch für Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck Schutz zu bieten, wie die Verbraucherzentrale deutlich macht (Verbraucherzentrale).
Der aktuelle Stand der Versicherungen
In Deutschland sind laut Verbraucherzentrale nur etwa 54% der Privathäuser gegen Naturgefahren versichert. Viele Hausbesitzer gehen fälschlicherweise davon aus, nicht gefährdet zu sein, da Starkregen flächendeckend Schäden verursachen kann. Der Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen besteht, wenn Gewässer über die Ufer treten oder Grundstücke durch Regen überflutet werden. Zu beachten ist, dass Schäden durch Grundwasser, das an die Oberfläche gelangt und in ein Haus eindringt, versichert sind. Schäden, bei denen das Grundwasser nicht an die Oberfläche kommt, sind nicht geschützt.
Auch der Rückstau von Wasser aus Ableitungsrohren ist versichert, jedoch nur, wenn eine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden ist. Wichtige Ausnahmeregelungen existieren im Bereich Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, bei denen diese nur bei naturbedingten Ereignissen gelten; menschliche Einflüsse sind in diesen Kategorien nicht versichert. Zusätzlich ist Schneedruck abgedeckt, sofern das Gewicht des Schnees einen Einsturz des Daches verursacht. Ein Schutz für Schäden durch fallenden Schnee von Bäumen gilt jedoch nicht.
Wichtige Informationen für Hausbesitzer
Die bevorstehende Einführung der Pflicht zur Elementarschadenversicherung erfordert von Hausbesitzern, sich intensiv mit ihrem derzeitigen Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Sie sollten sich über die diversen Arten der Versicherung und die spezifischen Bedingungen informieren, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Die Diskussion und die politischen Maßnahmen in diesem Bereich könnten nicht nur viele Immobilienbesitzer schützen, sondern auch dazu beitragen, künftigen existenziellen Bedrohungen durch Naturereignisse besser entgegenzutreten.