Bei Verkehrskontrollen in Mellrichstadt wurden am Donnerstag und Freitagmorgen einige Verkehrsteilnehmer aufgrund verschiedener Verstöße beanstandet. Die Polizei kontrollierte am Donnerstagmorgen um 08:40 Uhr einen 26-jährigen Syrer, dessen Fahrzeug ohne Versicherungsschutz war. Zudem war das Kennzeichen entstempelt, weshalb die Weiterfahrt des Mannes unterbunden wurde. Er sieht sich nun einem Verfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz gegenüber, wie Rhoenkanal berichtet.
Am Freitagmorgen um 02:35 Uhr geriet ein 19-Jähriger im Bereich Unsleben in eine Kontrolle. Dieser hatte zwar ein Fahrzeug mit gültiger Versicherung, war jedoch alkoholisiert unterwegs. Die Kontrolle erfolgte nach einer kurzen Verfolgungsfahrt, die mit Blaulicht und Martinshorn eingeleitet wurde, als der Fahrer auf einen Feldweg nahe der Staatsstraße 2286 abbog. Eine Atemalkoholkonzentration von über 1,6 Promille wurde festgestellt, was zur Sicherstellung seines Führerscheins und einer Blutentnahme führte. Auch dieser Mann muss sich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Alkohol am Steuer
Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt ein großes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. In Deutschland sind die Promillegrenzen für Autofahrer klar geregelt. Laut ADAC gilt ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger in der Probezeit, das heißt 0,0 Promille. Bei 0,3 Promille liegt der Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit vor, während bei 0,5 bis 1,09 Promille Konsequenzen wie ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einmonatiges Fahrverbot drohen.
Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig, was eine Straftat darstellt. In diesem Fall können Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr folgen, zusammen mit einem Führerscheinentzug auf unbestimmte Zeit. Bei Werten ab 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich, die Kosten zwischen 600 und 800 Euro verursachen kann, wie die KGK-Kanzlei erläutert.
Rechtliche Folgen und Fahrverbot
Die rechtlichen Konsequenzen eines Alkoholvorfalls im Straßenverkehr können gravierend sein. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zahlen, kann jedoch unter bestimmten Umständen bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurückfordern. Die Vollkaskoversicherung könnte ebenfalls je nach Grad der Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht zahlen.
Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren sind besonders betroffen von der Nulltoleranzregelung, welche ein Bußgeld von 250 Euro, einen Punkt in Flensburg und eine Verlängerung der Probezeit zur Folge hat, sollte die Promillegrenze überschritten werden. Weitere Strafen für Überschreitungen von 0,5 bis 1,09 Promille umfassen ein Bußgeld von etwa 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
Um sich gegen Bußgeldbescheide oder Strafbefehle zu wehren, ist es ratsam, rechtliche Schritte einzuleiten und gegebenenfalls einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und möglicherweise eine Strafmilderung erreichen, besonders wenn Widersprüche zwischen Polizeibericht und Labormessung bestehen.