
Am Freitagabend gegen 19.20 Uhr wurde in Lage ein E-Scooter-Fahrer von einer Polizeistreife kontrolliert. Der 40-Jährige fuhr ein auffälliges Elektrofahrzeug, das ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der E-Scooter keine Straßenzulassung in Deutschland hatte, weil er Geschwindigkeiten von bis zu 50 Stundenkilometern erreichen kann. Die Polizei nahm das Fahrzeug daraufhin sicher, da es nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
In Deutschland gelten klare Regelungen für den Betrieb von E-Scootern. Laut der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) müssen solche Fahrzeuge eine gültige Betriebserlaubnis besitzen und unterliegen der Versicherungspflicht. LZ.de berichtet, dass für das Fahren im Straßenverkehr ein Kennzeichen erforderlich ist und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern nicht überschritten werden darf.
Regelungen und Sicherheit
Die Verwendung von E-Scootern wird derzeit überarbeitet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, angesichts der steigenden Zahl von Unfällen mit schweren Personenschäden. Es sind verschiedene Neuregelungen geplant, die ab 2025 in Kraft treten sollen, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Neu zugelassene E-Scooter müssen künftig mit Blinkern und einer getrennten Vorder- und Rückbremse ausgestattet sein. Zudem sollen E-Scooter künftig dort fahren dürfen, wo Radverkehr erlaubt ist.
Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen E-Scooter jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Berücksichtigung der Fußgänger fahren. Auch das Abbiegen bei Rotlicht wird zukünftig unter denselben Bedingungen wie für Radfahrer erlaubt sein, was den Fahrern mehr Flexibilität bieten soll. E-Scooter-Fahrer benötigen keinen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung, allerdings liegt das Mindestalter bei 14 Jahren.
Verantwortung und Risiken
Darüber hinaus bleibt der Opferschutz bei Unfällen mit E-Scootern ein ungelöstes Problem. Aktuell müssen Geschädigte persönliches Verschulden nachweisen, um einen Schadenersatz zu erhalten. Das Tragen eines Helms ist zwar empfehlenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verkehrskontrollen müssen E-Scooter-Fahrer zudem die Alkoholgrenzwerte beachten, die den Regeln für Autofahrer ähnlich sind.
Im Falle von Verstößen können Bußgelder schnell anfallen. Beispielsweise wird das Fahren ohne Versicherungskennzeichen mit 40 Euro bestraft, während das Fahren auf dem Gehweg eine Geldstrafe von 15 bis 30 Euro nach sich zieht. Weitere Verstöße, wie das Überfahren einer roten Ampel, können mit bis zu 180 Euro geahndet werden. Diese Regelungen dienen dazu, die Sicherheit in urbanen Räumen zu erhöhen und die Nutzer von E-Scootern zu schützen, während sie im Straßenverkehr agieren. Informationen zu diesen Regelungen sind auf Seiten wie ADAC.de zu finden.