
Ein tragischer Verkehrsunfall hat zur vollständigen Zerstörung eines Porsche 718 Boxster/Spyder geführt. Dieser Hochleistungs-Sportwagen, der sich im Besitz eines Autohändlers befand, wies zum Zeitpunkt des Unfalls eine niedrige Laufleistung von nur 5.000 Kilometern auf. Nach dem Vorfall weigerte sich die gegnerische Versicherung jedoch, den vollständigen Schaden zu regulieren. Ihr Argument, dass Autohändler beim Kauf von Fahrzeugen Rabatte erhalten, die vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen seien, sorgte für heftige Diskussionen.
Ein unabhängiger Gutachter schätzte den marktüblichen Wiederbeschaffungswert des stark beschädigten Porsches auf etwa 60.000 Euro. Dennoch bot die Versicherung lediglich 42.000 Euro an, was eine erhebliche Differenz ausmachte. Diese Situation führte dazu, dass der betroffene Autohändler Klage beim Landgericht Landshut einreichte, um die Auszahlung des vollständigen Betrags durchzusetzen.
Gericht entscheidet zugunsten des Klägers
Am 28. Juni 2022 fällte das Landgericht ein entscheidendes Urteil (Az.: 41 O 2185/21), das zugunsten des Klägers entschied. Das Gericht erkannte zwar an, dass Händler bei ihren Fahrzeugkäufen Preisnachlässe erhalten können, berücksichtigte diese aber im konkreten Fall nicht. Besondere Umstände wie das geringe Alter des Fahrzeugs, die niedrige Laufleistung und die hochwertige Ausstattung spielten eine wesentliche Rolle in der Urteilssprechung.
Der beauftragte Sachverständige stellte zudem fest, dass es unwahrscheinlich sei, dass der Autohändler ein adäquates Ersatzfahrzeug zu günstigeren Bedingungen hätte erwerben können. Damit blieb der marktgerechte Wiederbeschaffungswert von netto 60.084,03 € bestehen. Das Landgericht verpflichtete die Versicherung daher zur Zahlung des ausstehenden Schadensbetrags in Höhe von 18.020,21 €.
Relevanz für andere Geschädigte
Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, in denen Autohändler oder andere Geschädigte mit Kürzungen bei der Schadensregulierung konfrontiert werden. Die Argumentation der Versicherungen, dass Rabatte für Autohändler zu berücksichtigen sind, könnte unter Umständen auch in anderen Prozessen in Frage gestellt werden. Angesichts der klaren Stellungnahme des Landgerichts ist es für Betroffene unerlässlich, ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen.
In einer Zeit, in der Versicherungen oft versuchen, Schadenssummen zu minimieren, ist dieser Fall ein bedeutendes Signal für alle, die in einen Fahrzeugunfall verwickelt sind. Es lohnt sich, die Sachlage gründlich zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die vollständige Entschädigung zu fordern.
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