Die Verbraucherzentrale hat rechtliche Schritte gegen die Fernwärmeanbieter Eon und Hansewerk Natur eingeleitet wegen vermeintlich unzulässiger Preiserhöhungen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale seien die Preiserhöhungen der vergangenen Jahre aufgrund nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechender Preisänderungsklauseln unwirksam. Diese Klagen zielen darauf ab, den Kunden mögliche Rückerstattungen zu sichern. Insbesondere geht es um drastische Preisanstiege, bei denen Kunden im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich höhere Heizkosten tragen mussten.
Die betroffenen Unternehmen, Eon und Hansewerk Natur, wiesen die Anschuldigungen zurück und betonten, dass ihre Preise den gesetzlichen Vorgaben entsprächen. Die Preisgestaltung basiere auf transparenten Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes. Hansewerk Natur führte die Preiserhöhungen auf die hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffs gegen die Ukraine zurück und bekräftigte, dass ab 2024 niedrigere Arbeitspreise für die Kunden erwartet werden.
Die Verbraucherzentrale gab ein Beispiel anhand der Eon-Preise in Erkrath-Hochdahl, Nordrhein-Westfalen, wo der Arbeitspreis von 6,18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2022 stieg. Dies führte zu Mehrkosten von insgesamt 3500 Euro für die Jahre 2021 und 2022 bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden. Kunden haben die Möglichkeit, sich den Sammelklagen anzuschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen, um ihre Ansprüche nicht verjähren zu lassen. Die Preiserhöhungen von Fernwärme-Versorgern haben auch die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamts erregt, das sechs Anbieter wegen des Verdachts übermäßiger Preiserhöhungen einem Missbrauchsverfahren unterzieht.