Wie www.apotheke-adhoc.de berichtet, gibt es bislang keine einheitliche Rechtsregelung bezüglich der Zulässigkeit von Ausfallhonoraren für verpasste Arzttermine. Gerichte haben dazu unterschiedliche Urteile gefällt. Experten wie Frau Wolter weisen darauf hin, dass in bestimmten Fällen Arztpraxen ein Ausfallhonorar für verpasste Termine verlangen dürfen, vor allem wenn die Praxis nur elektronisch oder über Apps zu erreichen ist. Auch die Verweigerung eines neuen Termins nach einem verpassten Termin kann zu Problemen führen. Frau Wolter erklärt das Arzt-Patienten-Verhältnis laut § 630a BGB als Behandlungsvertrag. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet zu behandeln, und Patienten müssen bezahlen, wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernimmt. Wenn Patienten ihre Termine weder einhalten noch absagen, kann das den Praxisablauf massiv stören.
In bestimmten Konstellationen dürfen Ärzte ein Ausfallhonorar verlangen, vor allem bei kurzfristigen Terminausfällen. Dies ist besonders relevant, wenn die Praxis spezialisiert ist, lange Wartezeiten hat, nur mit Terminen arbeitet, vorbereitete Eingriffe durchführt oder zusätzliches Personal benötigt. Praxen mit vielen Patienten im Wartezimmer finden oft schnell Ersatz für ausgefallene Termine. Es ist auch grundsätzlich erlaubt, dass Arztpraxen Patienten in bestimmten Fällen ablehnen. Doch Ärzte mit Kassenzulassung müssen einen triftigen Grund für die Ablehnung haben, insbesondere wenn kein Notfall vorliegt.
Ein wichtiger Punkt, der von Experten wie Frau Wolter betont wird, ist die Erreichbarkeit der Praxis. Einige Praxen sind heutzutage schlecht telefonisch erreichbar und vergeben vor allem oder ausschließlich Online-Termine. Dies kann vor allem ältere Patienten benachteiligen, die keine Online-Buchungssysteme nutzen können oder wollen. Die Verbraucherzentrale NRW rät dazu, Arzttermine, die nicht wahrgenommen werden können, so früh wie möglich abzusagen, entweder telefonisch oder per E-Mail. Werden Gebühren fällig, müssen sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Patienten diese selbst tragen.
Diese Fakten zeigen, dass die Zulässigkeit von Ausfallhonoraren und die Ablehnung von Patienten durch Arztpraxen in bestimmten Fällen Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher haben können. Insbesondere die unterschiedlichen Regelungen und die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens können zu Herausforderungen für Patienten und Praxen führen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Rechtslage in Zukunft ändern wird, um solche Probleme zu adressieren.
Den Quell-Artikel bei www.apotheke-adhoc.de lesen