
In Deutschland gibt es eine beträchtliche Menge an Geld, das auf sogenannten nachrichtenlosen Konten liegt. Schätzungen zufolge sollen zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf diesen Konten schlummern, die oft nach dem Tod des Kontoinhabers oder durch Vergessen entstehen. Diese Thematik hat nun die Aufmerksamkeit der Bundesregierung auf sich gezogen, die plant, diese Gelder einem guten Zweck zuzuführen. Dies wurde im Koalitionsvertrag verankert, jedoch handelt es sich dabei nur um eine Absichtserklärung, da bislang kein ausgearbeitetes Gesetz existiert. Inside Digital berichtet, dass es in Deutschland gegenwärtig keine Regelungen zur Handhabung von „herrenlosen“ Geldern gibt, was im Kontrast zu vielen anderen EU-Ländern steht.
Die Definition für nachrichtenlose Konten ist nicht einheitlich. Laut einer Kurzinformation des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2019 liegt ein nachrichtenloses Konto vor, wenn über längere Zeit kein Kontakt zu den Inhabern oder Berechtigten besteht. Allerdings bleibt unklar, nach welchem Zeitraum ein Konto als unbewegt und damit als nachrichtenlos eingestuft wird. Thorsten Höche, Chefjustiziar des Deutschen Bankenverbands, äußerte hierzu, dass aktuelle gesetzliche Vorgaben fehlen, um einen genauen Zeitraum festzulegen, was rechtliche Hürden aufwirft. MDR hebt hervor, dass die Bestimmung, ob ein Konto nach fünf, zehn oder zwanzig Jahren ohne Bewegung als nachrichtenlos gilt, nicht klar definiert ist.
Kritik am Vorhaben der Bundesregierung
Die Pläne der Bundesregierung stoßen auf Widerstand. Höche weist darauf hin, dass der angestrebte Zugriff auf diese Gelder einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Erblasser oder der noch lebenden Bankkunden darstellen könnte. Laut aktueller Rechtslage muss im Falle eines verstorbenen Kontoinhabers zunächst geklärt werden, ob Erben existieren. Sollte dies nicht der Fall sein, fällt das Geld an den Staat. In der Vergangenheit konnten Banken Gelder, die 30 Jahre unberührt bleiben, ausschließen und versteuern, wenn die Länder den Erbanspruch nicht geltend machen.
Ein zentraler Aspekt bleibt zudem die Frage, wie es mit den Konten verhält, falls der Eigentümer plötzlich auftaucht und seine Einlagen zurückfordert. Derzeit sind Banken verpflichtet, solche Gelder auszuzahlen, doch wie dies unter einer möglichen neuen Regelung gewährleistet werden kann, ist unklar. Diese Unsicherheiten führen zu einer wachsenden Skepsis gegenüber dem Vorhaben der Regierung und zeigen die Komplexität des Themas auf.