
Die Bundesregierung hat die Pläne für ein neues Gesetz bekannt gegeben, das darauf abzielt, Milliarden Euro von sogenannten nachrichtenlosen Bankkonten zu mobilisieren. Nach Schätzungen liegen zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf diesen Konten, die sich oft aus erbenlosen Vermögen oder unzugänglichen Konten von verstorbenen Kontoinhabern ergeben. Diese Gelder sollen in einen staatlichen Fonds für soziale Investitionen fließen, wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgelegt.
Ein zentraler Aspekt dieser Initiative ist der Wunsch, die Mittel dem Gemeinwohl zu dienen, ähnlich wie es in Großbritannien bereits umgesetzt wurde. Dort werden Gelder von inaktiven Konten nach 15 Jahren Verwendung für soziale Projekte zugeführt. Die Bundesregierung plant außerdem, eine gesetzliche Definition für nachrichtenlose Konten einzuführen und ein zentrales Melderegister zur umfassenden Erfassung dieser Konten zu schaffen.
Herausforderungen und rechtliche Bedenken
Der Deutsche Bankenverband hat Bedenken bezüglich der rechtlichen Hürden geäußert, die mit dem geplanten Gesetz einhergehen. Es gibt momentan keine gesetzlichen Vorgaben, die festlegen, nach welchem Zeitraum ein Konto als nachrichtenlos gilt. Der Chefjustiziar des Deutschen Bankenverbands, Thorsten Höche, macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die durch einen möglichen Eingriff des Staates in Eigentumsrechte entstehen können.
Die Unklarheit darüber, ob ein Konto nach fünf, zehn oder zwanzig Jahren ohne Bewegung als nachrichtenlos eingestuft wird, stellt ein weiteres Problem dar. Derzeit gilt nach deutschem Recht, dass erbenloses Vermögen an das jeweilige Bundesland oder den Bund fällt, wenn keine Erben festgestellt werden können. Banken sind berechtigt, Gelder nach 30 Jahren ohne Kontobewegung zu behalten. Für vergessene, aber nicht erbenlose Konten gilt, dass das Geld ebenfalls nach 30 Jahren an die Bank übergeht, wobei die Bank bei späteren Ansprüchen verpflichtet ist, den Betrag auszuzahlen.
Risikofaktoren und Kritik
Kritiker warnen, dass eine voreilige Nutzung dieser Gelder zu rechtlichen Konflikten führen könnte. Sollte der Staat Gelder von Banken beanspruchen, die möglicherweise einem anderen Kontoinhaber gehören, könnte dies zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Im Falle des Versterbens eines Kontoinhabers muss zunächst geprüft werden, ob es Erben gibt. Andernfalls tritt der Staat als Erbe auf und kann Ansprüche gegenüber den Banken geltend machen, wobei das Geld an das Bundesland des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen gehen würde.
Insgesamt stehen die Pläne der Bundesregierung unter dem Druck, rechtliche Unsicherheiten auszuräumen und klare Regelungen für nachrichtenlose Konten zu definieren. Die Debatte um den Zugriff auf diese Gelder wird auch in den kommenden Monaten weiter an Intensität gewinnen, während entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen entwickelt werden.
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