Im Sommer 2018 fand eine spektakuläre Aktion statt, die zu einem langwierigen juristischen Streit um Wohnungen und Grundstücke führte. Vor dem Berliner Landgericht wird seit Montag über fünf Objekte verhandelt, die zwischen 2013 und 2019 erworben wurden. Die Käufer waren zwei Männer im Alter von 40 und 72 Jahren. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einziehung der Immobilien in einem selbstständigen Verfahren. Insgesamt wurden vor fast sechs Jahren 77 Immobilien beschlagnahmt, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sie mit Geld aus Straftaten erworben wurden.
Der Anwalt des 40-jährigen Mannes erklärte, dass bei dem Erwerb der Immobilien „Gelder aus Eltern- und Großelterngeneration“ zum Einsatz kamen. Es handle sich um „altes Geld“ der Familie, die bereits über Immobilieneigentum im Libanon verfügte. Der Anwalt betonte, dass sein Mandant nichts mit den Straftaten von Verwandten zu tun habe. Mitglieder der deutsch-arabischen Großfamilie wurden bereits für verschieden Diebstähle verurteilt, darunter Diebstähle in Berlin und Dresden.
Der Anwalt des 40-jährigen Mannes bezeichnete das Verfahren als „politisch motiviert“ und die Einziehungsanträge als rechtswidrig. Er verwies auf eine Entscheidung anderer Richter des Landgerichts, die die Einziehung von Vermögenswerten eines Neffen des Mannes abgelehnt hatten. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Weder der 40-jährige noch der 72-jährige Mann erschienen zum ersten Prozesstag. Der 40-jährige soll drei Wohnungen erworben haben, während der 72-jährige zwei Grundstücke „treuhänderisch“ für den 40-Jährigen erwarb. Das Verfahren wird am nächsten Montag fortgesetzt.