Gemäß einem Bericht von www.mainpost.de, gibt es die Möglichkeit für einige Rentner, einen Zuschuss zur Rente zu beantragen. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 5000 Euro und kann bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Härtefallfonds“ beantragt werden. Die Antragsfrist wurde von September 2023 auf den 31. Januar 2024 verlängert.
Diese Maßnahme ist eine Möglichkeit, die finanziellen Nöte von Rentnern im Alter zu mildern. Insbesondere Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler können unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Zuschuss profitieren. Zudem ist es möglich, dass sich die Bundesländer an dem Fonds beteiligen und somit die Summe von 2500 Euro auf 5000 Euro verdoppeln. Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin sind dem Fonds beigetreten, wobei es einige Einschränkungen in Bezug auf die Personengruppen gibt, die den Zuschuss beantragen können.
Die Auswirkungen dieser Maßnahme können eine finanzielle Entlastung für Rentner bedeuten, die bisher aufgrund ihrer geringen gesetzlichen Rente in finanzielle Not geraten sind. Die Tatsache, dass bestimmte Personengruppen besondere Voraussetzungen erfüllen müssen, um den Zuschuss zu beantragen, könnte jedoch zu Ungleichheiten führen. Es ist wichtig, dass die Antragsfrist bis Ende Januar 2024 eingehalten wird, damit potenzielle Antragsteller nicht die Möglichkeit verpassen, von diesem Zuschuss zu profitieren. Insgesamt ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, um die finanzielle Situation von Rentnern zu verbessern.
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