Gemäß einem Bericht von www.fr.de, werden Rentenkürzungen bei Riester-Verträgen von Verbraucherzentralen in Frage gestellt. Bei privaten Altersvorsorgen kommt es immer wieder vor, dass die Renten lange nach Vertragsabschluss gekürzt werden. Versicherer berufen sich dabei auf sinkende Erträge auf dem Kapitalmarkt. Ein Gericht hält das für zweifelhaft.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Klauseln in Verträgen für private Altersvorsorge, die Versicherern erlauben, den Rentenfaktor nachträglich anzupassen und somit später eine kleinere Rente auszuzahlen, unwirksam sind. Die Verbraucherzentrale hat daraufhin Klagen gegen vier große Versicherungsunternehmen eingereicht und strebt eine höchstrichterliche Entscheidung an.
Das Problem besteht darin, dass die Versicherer die Renten aufgrund schlechter wirtschaftlicher Bedingungen kürzen können, aber bei besseren Bedingungen die Lage der Rentner nicht verbessern. Die Verbraucherzentrale erhofft sich mit weiteren Klagen eine größere Signalwirkung und hat unter anderem auch Klagen gegen Allianz, Axa, Zurich Deutscher Herold und LPV Lebensversicherung eingereicht. Sie ermutigen auch andere Betroffene, sich gegen diese Praxis zu wehren.
Die Riester-Rente steht seit Langem in der Kritik, unter anderem wegen hoher Gebühren und niedriger Zinsen, die die Rendite schmälern. Die Klage der Verbraucherzentrale gegen eine andere Klausel im November 2023 war bereits erfolgreich. Der Bundesgerichtshof kassierte eine Klausel, die Kunden vor Beginn der Auszahlung „gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten“ zahlen ließ, da sie als unangemessen benachteiligend und intransparent eingestuft wurde.
Die Auswirkungen dieser Klagen und Urteile könnten zu einer veränderten Handhabung von Vertragsklauseln in Riester-Verträgen führen und den Verbrauchern eine bessere Absicherung im Alter bieten. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Gerichte in höheren Instanzen entscheiden, und ob sich die kritisierten Praktiken der Versicherungsunternehmen ändern werden.
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