
Ab Juli 2025 werden viele Rentner in Deutschland über eine erhöhte „Standardrente“ verfügen. Laut Chip wird die Standardrente um 66,15 Euro pro Monat angehoben. Diese Anpassung bezieht sich auf eine Rente, die nach einem durchschnittlichen Verdienst und einer Beitragsdauer von 45 Jahren berechnet wird. Allerdings hängt die tatsächliche Rentenhöhe von den individuellen Verdienst- und Beschäftigungsbedingungen des einzelnen Rentners ab.
Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen, die über diese Änderungen informieren, ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Juni und dem 23. Juli 2025 geplant. Die Deutsche Post AG, genauer gesagt deren Renten Service, wird sowohl für den Versand als auch für die Auszahlung der Rentenerhöhungen verantwortlich sein. Rentner, deren Rente nach April 2004 begonnen hat, erhalten die erste erhöhte Zahlung zum Monatsende Juli. Die Rentner, die bis März 2004 in Rente gegangen sind, können bereits Ende Juni mit der Auszahlung rechnen.
Wichtige Informationen zur Rentenanpassung
Eine Erhöhung der Rente kann zudem dazu führen, dass eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht automatisch eine Steuernachzahlung zur Folge hat. Rentner sollten sich daher rechtzeitig informieren und gegebenenfalls beraten lassen.
Für Fälle, in denen ein Rentner verstirbt, sind einige Formalitäten zu beachten. Gemäß Deutsche Post ist eine schriftliche Mitteilung über den Sterbefall erforderlich. Diese Mitteilung sollte den Namen, das Sterbedatum sowie die Postrentennummer des Verstorbenen enthalten. Es empfiehlt sich, auch die Sterbeurkunde beizufügen. Die relevanten Adressen für die Mitteilungen sind die Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service in Berlin für Rentner innerhalb Deutschlands sowie eine spezielle Adresse für Rentner außerhalb Deutschlands.
Nach dem Tod eines Rentners kann es zur Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Renten kommen. Die Kontoschließung sollte erst nach Abschluss aller erforderlichen Buchungen erfolgen. Außerdem müssen Schecks, die auf die verstorbene Person ausgestellt sind, ebenfalls an den Renten Service zurückgesendet werden. Hinterbliebene können eine Hinterbliebenenrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen, wobei Unterstützung durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger angeboten wird.