Viele Rentner haben die Möglichkeit, zusätzliche Rentenpunkte zu erhalten, jedoch müssen sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die gesetzliche Rente in Deutschland basiert hauptsächlich auf den Jahren, in denen Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Eltern, die aufgrund der Kindererziehung nicht arbeiten können oder weniger arbeiten, können Rentenpunkte beantragen, um diese beitragsfreien Zeiten zu kompensieren. Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt mit, dass Müttern und Vätern bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet werden, die die spätere Rente erhöhen.
Die Rentenversicherung erkennt für einen bestimmten Zeitraum die Kindererziehungszeit an, als ob die erziehende Person eigene Beiträge eingezahlt hätte. Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt fast einen Entgeltpunkt, was 39,32 Euro mehr Rente pro Monat ausmacht. Die Dauer, für die die Kindererziehungszeit berücksichtigt wird, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab. Es müssen Anträge gestellt werden, um diese Zeiten auf die Rente anrechnen zu lassen, beispielsweise im Rahmen einer Kontenklärung.
Es ist wichtig zu beachten, dass nur eine Person die Erziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen kann. Daher sollte genau überlegt werden, wem das Rentenplus am meisten zugutekommen sollte. Wenn die Zeiten im Versicherungskonto erfasst sind, werden sie automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Neue Anträge von Rentnerinnen und Rentnern sind laut DRV nicht erforderlich und werden abgelehnt, es sei denn, die Zeiten sind noch nicht oder nur teilweise im Versicherungskonto hinterlegt. Wenn Fragen auftauchen, steht die DRV am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10 00 48 00 zur Verfügung.