Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bringt die Supermarktkette Rewe vor Gericht, um gegen deren Werbepraxis bei Rabatt-Coupons vorzugehen. In der anlaufenden Klage kritisieren Verbraucherschützer, dass Preisangaben bei speziellen Angeboten, wie einem 2-Euro-Coupon für Söhnlein Brillant Sekt, fehlen. Diese Vorgehensweise wird als irreführend angesehen und könnte gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Das Verfahren wird aktuell vor dem Landgericht Köln verhandelt, wo die Vorsitzende, Kirsten Prümse, bereits Bedenken hinsichtlich der fehlenden Preisangaben äußerte. Das Urteil wird am 19. November erwartet, was für Aufsehen sorgt.
Rewe hingegen weist die Vorwürfe zurück und betont, dass ihre Werbung sich auf die Vorteile der App konzentriert und nicht auf spezifische Produkte. Die Rewe-Anwältin argumentiert, dass der Wert der Coupons für Verbraucher klar und nützlich sei. Trotz dieser Verteidigung zeigen sich die Richter bisher unentschlossen, was darauf hindeutet, dass das Unternehmen möglicherweise gegen einschlägige Gesetze verstoßen könnte. Verbraucherorganisationen fordern daher klarere Regeln für Preisangaben, um solche Intransparenzen zu vermeiden.
Zusätzliche Bedenken und Vergleich mit anderen Anbietern
Die Verbraucherzentrale hat auch ähnliche Klagen gegen andere Anbieter wie Lidl und Penny eingereicht, was auf ein allgemeines Problem in der Branche hinweist. Kritiker bezeichnen Rabatt-Apps nicht nur als irreführend, sondern auch als „indirekte Preiserhöhung“. Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale hebt hervor, dass vollständige Preisangaben für informierte Kaufentscheidungen unerlässlich sind.
Die Intransparenz bei den Preisangaben betrifft jedoch nicht nur die App von Rewe, sondern auch Plakate und andere Werbemittel, die in den Filialen verwendet werden. Dies könnte grundlegende Auswirkungen auf die digitalen Werberegeln im Einzelhandel haben und den Weg für eine breitere Diskussion über faire Werbung im Lebensmittelbereich ebnen.