Am 6. November 2025 haben Rheinland-Pfalz sowie die kommunalen Spitzenverbände eine Einigung über die Verteilung des Bundessondervermögens erzielt. Hierbei wird ein Teil des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens des Bundes in Höhe von 100 Milliarden Euro an Länder und Kommunen weitergeleitet. Speziell für Rheinland-Pfalz sind für die nächsten zwölf Jahre rund 4,8 Milliarden Euro eingeplant.

Ein bedeutender Teil dieser Mittel, genau 60 Prozent, wird direkt an die Kommunen transferred. Das Land Rheinland-Pfalz wird die bereitgestellten Gelder zusätzlich um 600 Millionen Euro aus eigenen Mitteln aufstocken. Die ersten 50 Millionen Euro dieser Aufstockung sind im Nachtragshaushalt 2025/26 veranschlagt, während die restlichen 550 Millionen Euro in den kommenden Jahren bereitgestellt werden.

Verteilung der Mittel und Investitionsschwerpunkte

Die Verteilung der Mittel erfolgt über einen Regionalbudget-Ansatz, bei dem 90 Prozent der Gelder auf Grundlage der Einwohnerzahl verteilt werden, während die restlichen 10 Prozent nach der Finanzkraft der Kommunen vergeben werden. Der Richtwert sieht vor, dass ein Drittel der Mittel an Landkreise und zwei Drittel an den kreisangehörigen Raum gehen, zu dem Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Städte zählen.

Die Investitionsschwerpunkte richten sich dabei auf verschiedene wesentliche Bereiche wie Bildung, Verkehr, kommunale Infrastruktur und Klimaschutz. Hierzu zählen auch Projekte wie Kitas, Schulen, Verkehrswege und der Ausbau digitaler Infrastruktur. Die Kommunen haben die Freiheit, eigenverantwortlich über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden.

Minimale Investitionsanforderungen und zukünftige Programme

Das Mindestvolumen für kommunale Investitionen aus dem Sondervermögen wird auf 250.000 Euro festgelegt. Diese Summe wurde gewählt, nachdem der ursprüngliche Vorschlag des Bundes, einen Betrag von 50.000 Euro als Mindestinvestition anzusetzen, in Rheinland-Pfalz als unzureichend erachtet wurde. Zu beachten ist, dass die bereitgestellten Gelder ausschließlich für Investitionen verwendet werden dürfen, wobei auch Planungskosten eingeschlossen sind.

Zudem wird in den Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur investiert, um unter anderem die medizinische Versorgung zu stärken, Hochschulen zu fördern und klimafreundliche Mobilität sowie energetische Sanierungen voranzutreiben. Bestehende Förderprogramme bleiben weiterhin in Kraft, sodass Investitionen aus beiden Quellen – den Förderprogrammen und dem Sondervermögen – finanziert werden können.