Gemäß einem Bericht von www.noz.de, warnt die Verbraucherzentrale vor unerwünschten Haustürgeschäften, bei denen Menschen an der eigenen Haustür zu oft betrügerischen Vertragsabschlüssen überredet werden. Besonders im Zuge des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs nutzen Betrüger die Gelegenheit, sich als Vertreter verschiedener Unternehmen auszugeben.
Haustürgeschäfte sind Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens abgeschlossen werden, beispielsweise an der Haustür, im Bahnhof, oder in der Fußgängerzone. Die Verbraucherzentrale warnt besonders davor, dass Sprachmängel von Kunden gezielt ausgenutzt werden, insbesondere in Flüchtlingsunterkünften.
Um sich vor unseriösen Angeboten zu schützen, rät die Polizei zu Vorsichtsmaßnahmen. Insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum Kabelfernsehen warnen die Verbraucherzentrale vor Drückerkolonnen an der Haustür.
Sollte dennoch ein Vertrag an der Tür unterschrieben werden, ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich, ohne weitere Begründung abgeben zu müssen. Ebenso besteht ein Widerrufsrecht für gekaufte Waren, das innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung gilt. Zusätzlich weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass der Vertrag auch noch nach der Widerrufsfrist angefochten werden kann, falls Täuschung oder Irrtum vorliegt.
Die unerwünschten Haustürgeschäfte können für Verbraucher erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Deshalb ist es wichtig, die angebotenen Verträge und Leistungen kritisch zu prüfen und im Zweifelsfall von einem Abschluss abzusehen.
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