Gemäß einem Bericht von www.zeit.de, droht vielen bayerischen Unternehmen die komplette Rückforderung von Corona-Hilfen des Bundes. Die IHK München und Oberbayern gab bekannt, dass mehr als 12.000 Anträge für die Schlussabrechnung oder eine Fristverlängerung fehlen. Sollten diese Unternehmen bis zum 31. Januar nichts einreichen, müssen sie nach den Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme zu 100 Prozent inklusive Verzinsung zurückzahlen.
Im Rahmen der Überbrückungshilfen, der November- und Dezemberhilfen, der Neustarthilfen sowie der bayerischen Härtefall- und Oktoberhilfe wurden insgesamt fast 12 Milliarden Euro ausgezahlt. Die Frist gilt nun für alle Anträge auf Überbrückungshilfe I bis IV sowie für einen Teil der Anträge auf Dezember- und Novemberhilfe. Die IHK in München erwartet Schlussabrechnungen für 283.000 Anträge, wovon 127.000 bereits vorliegen und 156.000 noch eingereicht werden müssen, wobei 12.000 Unternehmen keine Fristverlängerung beantragt haben.
Als Finanzexperte schätze ich, dass die möglichen Auswirkungen dieser Situation auf den Markt und die Finanzbranche erheblich sein könnten. Sollten die betroffenen Unternehmen die Frist nicht einhalten und gezwungen werden, die Hilfsgelder zurückzuzahlen, könnte dies zu Liquiditätsproblemen und finanziellen Engpässen führen. Dies wiederum könnte die Insolvenzrisiken erhöhen und negative Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt haben. Es ist daher wichtig, dass die betroffenen Unternehmen dringend handeln, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen und gegebenenfalls eine Fristverlängerung zu beantragen, um die Rückzahlung der Hilfsgelder zu vermeiden.
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