Finanzminister Michael Richter zeigt sich optimistisch über die zeitnahe Wirkung des Infrastruktur-Sondervermögens in Sachsen-Anhalt. Mit den bevorstehenden 2,61 Milliarden Euro, die das Land vom Bund erhält, verfolgt er das Ziel, die öffentliche Infrastruktur deutlich zu verbessern. Die Mittelverteilung erfolgt dabei unbürokratisch über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Erste Erfolge sollen vor allem in der Umsetzung von Bauprojekten, beim Straßenausbau und in digitalen Verfahren schnell sichtbar werden. Das dafür notwendige Infrastruktur-Sondervermögensgesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, wie Volksstimme berichtet.

Das Gesetz regelt die Verteilung der 2,61 Milliarden Euro und sieht vor, dass rund 1,6 Milliarden Euro den Kommunen als pauschale Budgets zur freien Verwendung zur Verfügung stehen. Der verbleibende Landesanteil beträgt etwa eine Milliarde Euro, die auf verschiedene Ministerien und spezifische Fachaufgaben verteilt wird. Auf diese Weise soll eine flexible Anpassung an die Bedürfnisse der Infrastruktur ermöglicht werden.

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Umsetzung des LuKIFG

Der Rahmen für die Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen wurde im Rahmen des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) geschaffen, das am 24. Oktober 2025 in Kraft trat. Damit wurde nicht nur die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Durchführung des LuKIFG in Kraft gesetzt, sondern auch das Ziel verfolgt, Defizite in der öffentlichen Infrastruktur zu beheben und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum zu fördern. In Sachsen-Anhalt können ab dem 2. Januar 2026 die kreisfreien Städte, Landkreise sowie Einheits- und Verbandsgemeinden ihre Vorhaben über die Internetseite der Investitionsbank anzeigen, wie auf der Seite des Ministeriums für Finanzen Sachsen-Anhalt erläutert wird. Informationen zu den Förder- und Antragsvoraussetzungen werden zu gegebener Zeit bereitgestellt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Die Aufteilung der 2,61 Milliarden Euro erfolgt in zwei Hauptteile. Der Kommunalarm, der 60 Prozent der Mittel erhält, stellt den Landkreisen, kreisfreien Städten und anderen Gemeinden etwa 1,6 Milliarden Euro als pauschale Budgets zur Verfügung. Der Landesarm hingegen umfasst etwa eine Milliarde Euro, die auf die Ministerien verteilt wird. Eine Reserve für Kostensteigerungen von 140 Millionen Euro soll ebenfalls bereitgestellt werden. Diese Mittel sind jahresübergreifend und innerhalb der vorgesehenen Budgets verfügbar.

Finanzielle Grundlage durch Bund

Die rechtlichen Grundlagen für diese umfangreichen Investitionen wurden durch das Bundeskabinett geschaffen, das einen Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen beschlossen hat. Aus einem Sondervermögen des Bundes werden insgesamt 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um Investitionen in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Verkehr, Energie und Digitalisierung zu unterstützen. Der Gesetzentwurf setzt den Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes um und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung dieser Mittel, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt.

Die Mittelverteilung auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, wobei Investitionsmaßnahmen nach dem 1. Januar 2025 beginnen müssen, um bis Ende 2036 bewilligt werden zu können. Dabei haben die Länder die Verantwortung für die Verwendung der Mittel, was eine zielgerichtete und flexible Umsetzung der vorgesehenen Projekte ermöglichen soll. Die Zielsetzung dieser finanziellen Initiativen ist klar: die Schaffung einer modernen und funktionierenden Infrastruktur für die Bürger in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus.