Die Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Vodafone nimmt Fahrt auf, wie das Bundesamt für Justiz bekannt gab. Betroffene haben nun die Möglichkeit, sich in das Klageregister auf der Webseite der Behörde einzutragen und an der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) teilzunehmen. Das Verfahren am Oberlandesgericht (OLG) Hamm ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht und den Verbrauchern mehr Macht verleiht. Im Falle eines Sieges könnten Vodafone-Kunden direkt eine finanzielle Entschädigung erhalten, ohne erneut vor Gericht ziehen zu müssen.
Vodafone hatte im Jahr 2023 die Festnetz-Preise um fünf Euro erhöht, was rund zehn Millionen Kunden betraf. Diese Anhebung betraf Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL) und nicht Internet über Glasfaser (FTTH) oder Mobilfunktarife. Das Unternehmen gab an, die Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kosten, wie Energie und Material, vorgenommen zu haben. Trotzdem hielten Verbraucherschützer die einseitige Preiserhöhung für laufende Vertragsverhältnisse ohne Kundenverhandlungen für ungültig. Vodafone dagegen betonte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert waren.
Normalerweise führen Dienstleister Preiserhöhungen durch neue Vertragsabschlüsse mit Neukunden ein. Bei Bestandskunden kommt es gelegentlich auch zu Preisanpassungen, die von Verbraucherschützern genau überwacht werden. Das laufende Verfahren gegen Vodafone wird als Signal an die Wirtschaft betrachtet. Kunden haben die Möglichkeit, auf der Webseite der Verbraucherzentrale zu überprüfen, ob sie an der Sammelklage teilnehmen können.