
In Deutschland wird derzeit intensiv über den neuen »Gebäudetyp E« diskutiert, der als innovativer Vertragstypus konzipiert ist und Abweichungen von bestehenden Normen im Bauwesen erlaubt. Diese Diskussion hat inzwischen auch Österreich erreicht, wo Bauherren mit einer Vielzahl an Regeln, Normen und Gesetzen konfrontiert sind, um eine Baubewilligung zu erhalten. Die Nichteinhaltung solcher Baugesetze führt dazu, dass eine Baubewilligung nicht erteilt wird, ebenso bleibt eine Förderung aus, wenn technische Richtlinien missachtet werden. Dies sorgt für ein komplexes rechtliches Umfeld, das Käufer in die Lage versetzt, Gewährleistungen zu verlangen, wenn allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht beachtet werden.
Mieter können in ähnlicher Weise Mietzinsminderungen fordern, wenn die Gebrauchstauglichkeit ihrer Mietwohnung nicht gewährleistet ist. Interessanterweise gibt es Fälle, in denen geringfügige Verletzungen der technischen Regeln keinen relevanten Schaden verursachen und als »Mangel ohne Schaden« klassifiziert werden. Diese rechtlichen und praktischen Herausforderungen kommen zu den steigenden Baukosten hinzu, die in den letzten Jahren die Umsetzung kostspieliger Standards wirtschaftlich untragbar gemacht haben.
Der Ansatz des Gebäudetyps E
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, soll der »Gebäudetyp E« kostengünstigeres Bauen ermöglichen, indem er niedrigere Qualitätsstandards einführt. Der neue Vertragstypus erlaubt Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik, ohne dass der Unternehmer verpflichtet ist, dies umfassend zu erklären. Für Verbraucher und nicht fachkundige Unternehmer bleibt jedoch die bestehende Rechtslage in Kraft. Die Kritiker dieser Initiativen, darunter auch der Bundesgerichtshof (BGH), haben nicht das Ziel der Vereinfachung in Frage gestellt, sondern kritisieren den vorgeschlagenen Weg, insbesondere die mangelnde Transparenz.
Im Rahmen der Debatte schlägt der BGH vor, standardisierte Leitlinien zur Aufklärung der Endverbraucher zu entwickeln. In Hamburg wurde darüber hinaus der »Hamburg-Standard« ins Leben gerufen, der darauf abzielt, Baukosten zu senken und Bauprozesse zu optimieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in Österreich Unterschiede zwischen den Bundes- und Landesgesetzgebern bestehen, die die Regelung von Bauverfahren betreffen.
Änderungen im Baurecht und deren Auswirkungen
Das Bundesministerium der Justiz plant zudem eine Änderung des Begriffs „anerkannten Regeln der Technik“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Neue Vermutungsregelungen sollen dafür sorgen, dass für alle Bauverträge gilt, dass Ausstattungs- und Komfortstandards grundsätzlich keine anerkannten Regeln der Technik sind. Für sicherheitsrelevante technische Normen soll jedoch eine gegenteilige Vermutung gelten. Der Bauunternehmer wird durch diese Regelungen in seiner Verantwortung eingeschränkt, was nicht ohne Kontroversen bleibt.
Einige konkrete Beispiele verdeutlichen, wie das Baurecht angepasst wird. Laut der DIN Norm 18015 ist in kleinen Wohnzimmern nicht mehr mindestens vier Steckdosen erforderlich. Auch müssen nach DIN EN 12831-1 Fußbodenheizungen nicht mehr zwingend durch einen Handtuchheizkörper ergänzt werden. Diese Änderungen gelten insbesondere für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmern, bei denen keine Aufklärung über die Risiken und Konsequenzen von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik mehr erforderlich ist.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Änderungen im Gewährleistungsrecht allein nicht alle Herausforderungen im Bauwesen lösen können. Fachregeln und die ÖNORMEN haben keine verbindliche Gesetzesqualität, was zu Unsicherheiten im Baualltag führt. Ein mehrstufiger Prozess mit umfassenden Überprüfungen der Richtlinien sowie der Entfernung übermäßiger Standards ist nötig, um eine Vereinheitlichung auf kommunaler und Bundesebene zu gewährleisten. Mit diesen Maßnahmen könnte das Ziel erreicht werden, Bauen einfacher und kostengünstiger zu gestalten und dennoch den Verbraucherschutz zu wahren.
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