Versicherung

Schutz vor Hochwasser: So sichern Sie Ihr Zuhause in Bayern richtig!

Die Elementarschadenversicherung wird in Bayern derzeit nur von etwa der Hälfte der Haushalte in Anspruch genommen. Dies ist bemerkenswert, da diese Versicherung essentielles Risiko bei Naturgefahren wie Hochwasser, Schneefall, Erdbeben und Erdrutschen abdeckt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich kürzlich für eine generelle Verpflichtung zur Elementarschadenversicherung ausgesprochen, um vor den finanziellen Folgen dieser Gefahren zu schützen. Sie betont, dass die übliche Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend Schutz bietet, da sie solche Naturgefahren nicht abdeckt, wie BR berichtet.

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Eigentümern, ihre Wohngebäudeversicherungen durch Elementarschadenversicherungen zu ergänzen oder gegebenenfalls zu wechseln, falls die aktuellen Konditionen nicht angemessen sind. Insbesondere in Hochrisikogebieten variiert die Verfügbarkeit und die Kosten für einen Versicherungsschutz erheblich. Jährliche Beiträge können hier zwischen 5.000 und 7.000 Euro liegen.

Hochwasser-Gefährdungsklassen und Prävention

Die Hochwasser-Gefährdungsklassen spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den Versicherungsschutz und dessen Höhe zu bestimmen. Diese Klassen reichen von risikoarm (Klasse 1) bis zu sehr häufigen Hochwassergebieten (Klasse 4). Nur 1,5 % der Gebäude in Deutschland sind von den Klassen 3 und 4 betroffen. Neu ist die Einführung einer Starkregen-Gefährdungsklasse, die zusätzliche Tarife von Versicherern erfordert. Über 99 % aller Wohngebäude in Bayern sind jedoch ohne weitere Risikoprüfung versicherbar

In Hochrisikogebieten können jedoch Einschränkungen in der Verfügbarkeit des Versicherungsschutzes auftreten. Die Deutsche Handwerks Zeitung hebt hervor, dass Eigenheimbesitzer individuelle Risiko- und Gefahrenkarten der Bundesländer nutzen sollten, um ihr spezifisches Risiko besser einzuschätzen. Online-Tools der Versicherer können zusätzliche Informationen zu Gefährdungsklassen bereitstellen und helfen, die passende Versicherung zu finden.

Versicherungsschutz und Vertragsabschluss

Die Elementarschadenversicherung ist notwendig, um die finanziellen Folgen von Hochwasser und anderen Elementarschäden abzumildern. Die Versicherung übernimmt in der Regel Kosten für Reparaturen, Aufräumarbeiten, Abriss und Wiederaufbau nach einem Schadensfall. Darüber hinaus können Hotelkosten übernommen werden, wenn das Gebäude unbewohnbar ist. Diese Versicherung wird häufig zusammen mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten, was sie für viele Hausbesitzer zur zentralen Absicherung macht.

Bei der Wahl einer Elementarschadenversicherung sollten Eigenheimbesitzer darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um die vollständigen Reparaturkosten zu decken. Zudem ist es wichtig, dass grobe Fahrlässigkeit und die Kosten für die Dekontamination des Erdreichs in der Police mit eingeschlossen sind. Vor dem Vertragsabschluss sollten mindestens drei Angebote eingeholt werden, um einen fairen Vergleich zu gewährleisten.

Zusätzliche Präventionsmaßnahmen, wie etwa Rückstauklappen, Versickerungsmöglichkeiten oder Hochwasserwände, können dazu beitragen, Versicherungsschutz in Hochrisikogebieten zu erhalten. Auch ältere Gebäude können nachgerüstet werden, wobei die konkrete Lage stets berücksichtigt werden sollte, um von der Versicherung akzeptiert zu werden. Diese Schritte sind besonders wichtig, da Neubauten nicht in Hochwasserrisikogebieten errichtet werden sollten.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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