Der chinesische Online-Händler Shein wehrt sich gegen die kürzlich erhobenen Vorwürfe deutscher Verbraucherschützer, die besagen, dass das Unternehmen mit unzulässigen Geschäftspraktiken möglicherweise gegen EU-Recht verstößt. Shein betont, dass es bestrebt ist, seinen Kunden ein sicheres, angenehmes und zuverlässiges Einkaufserlebnis zu bieten. Das Unternehmen weist darauf hin, dass noch nicht abschließend geklärt ist, ob es unter die Kategorie „sehr große Online-Plattform“ im Sinne des EU-Digital Services Act fällt und somit dieses Gesetz noch nicht angewendet werden kann.
Die Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hatte Shein abgemahnt und öffentlich gemacht, dass das Unternehmen angeblich gegen den Digital Services Act verstößt. Die Mängelliste, die von den Verbraucherschützern erstellt wurde, umfasst verschiedene Aspekte. Unter anderem wird Shein vorgeworfen, dass beim Verlassen der Website Pop-up-Fenster erscheinen, die den Kunden mit Gutscheinen locken und somit die Online-Plattform manipulativ gestalten.
Es bleibt abzuwarten, wie der Streit zwischen Shein und den Verbraucherschützern weiter verlaufen wird. Die Antwort darauf, ob Shein letztendlich unter den Digital Services Act fällt und die von den Verbraucherschützern beanstandeten Praktiken tatsächlich unzulässig sind, wird entscheidend sein. Beobachter verfolgen aufmerksam die Entwicklungen in diesem Fall, da sie potenziell Auswirkungen auf die Regulierung von Online-Plattformen insgesamt haben könnten.