Der Modehändler Shein wehrt sich gegen die Anschuldigungen von Verbraucherschützern, die behaupten, dass das Unternehmen gegen geltendes EU-Recht verstoße. In einer Stellungnahme betonte Shein, dass es bestrebt sei, allen Kunden ein sicheres und angenehmes Einkaufserlebnis zu bieten. Zudem gab das Unternehmen an, sich bereits seit mehreren Monaten in einem Austausch mit der EU-Kommission zu befinden.
Am Freitag wurde Shein als eine „sehr große Online-Plattform“ im Sinne des EU-Digitalgesetzes benannt, was strenge Auflagen für solche Plattformen mit sich bringt. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hatte Shein öffentlich abgemahnt und erklärt, dass das Unternehmen gegen den Digital Services Act verstoße, der manipulative Praktiken auf Online-Plattformen untersagt.
Die aufgeführten Mängel umfassen unter anderem die beanstandete Praxis, dass beim Versuch, die Website zu verlassen, ein Pop-up-Fenster erscheint, das Gutscheine anbietet und die Nutzer zum Bleiben bewegen soll. Shein betont jedoch, dass es alle Anstrengungen unternehme, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen. Die Auseinandersetzung zwischen dem Modehändler und den Verbraucherschützern wird nun vorangetrieben, und eine Lösung wird angestrebt.
Quelle: dpa-AFX