Bevor Skifahrer und Snowboarder die Piste unsicher machen, sollten sie unbedingt ihren Versicherungsschutz überprüfen. Im Falle eines Unfalls, bei dem eine Person verletzt wird, können hohe Kosten entstehen. In Italien ist seit 2022 eine private Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne entsprechenden Versicherungsschutz auf den italienischen Pisten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, wie vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwähnt.
Für den Italienurlaub sollten Reisende rechtzeitig den Versicherungsnachweis bei ihrem Versicherer oder Makler anfordern. Das Dokument muss Angaben zu den versicherten Personen, dem Versicherer, der Versicherungssumme enthalten und in deutscher sowie italienischer Sprache verfasst sein. Um einen zusätzlichen Versicherungsabschluss zu vermeiden, ist es ratsam, den Nachweis des eigenen Versicherers in Italien immer griffbereit zu haben. Pistenbetreiber sind verpflichtet, Gästen, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können, die Möglichkeit anzubieten, eine Versicherung abzuschließen.
Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es noch weitere Versicherungen, über die Skiurlauber nachdenken sollten. Die Auslandskrankenversicherung kann beispielsweise die Differenz bei Behandlungskosten im Ausland übernehmen, die höher sind als in Deutschland. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt Kosten wie einen Hubschraubereinsatz in der Regel nur ab, wenn medizinische Gründe vorliegen. Falls keine andere Versicherung leistet, kann eine private Unfallversicherung gemäß GDV die Kosten für Bergung, Such- und Rettungsmaßnahmen nach einem Skiunfall übernehmen.