Gemäß einem Bericht von www.br.de, Schock für Verbraucher – fast jede zweite Heizkostenabrechnung fehlerhaft
Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 fällt für viele Verbraucher höher aus als erwartet. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband enthält fast jede zweite Rechnung Fehler, durch die Verbraucher bares Geld sparen könnten. Experten raten dazu, die Rechnung genau zu prüfen und unter Umständen Widerspruch einzulegen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat festgestellt, dass fast jede zweite Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist. Unter anderem könnten die Kosten nicht korrekt auf die einzelnen Wohnungen verteilt worden sein, was Mieter dazu berechtigt, Widerspruch einzulegen. Zudem sollten Verbraucher das eigene Heizverhalten überprüfen und die Abrechnungssumme mit dem Verbrauch der vergangenen Jahre vergleichen. Auch die Berücksichtigung der Vorauszahlungen und der Preise für Öl, Gas oder Fernwärme sollten überprüft werden.
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, ob der Verteilschlüssel stimmt, das Nutzerverhalten korrekt berücksichtigt wurde und ob die Preise für Öl, Gas oder Fernwärme im Rahmen der Preisrichtlinien von 2021 liegen. Insbesondere bei Flüssiggas und Heizöl sollten Restbestand und Preise einzelner Lieferungen überprüft werden. Zudem dürfen Reparaturkosten an der Heizung nicht mit den Heizkosten berechnet werden, und die Dezember-Soforthilfe sollte in der Rechnung berücksichtigt sein.
Verbraucher, die Unstimmigkeiten entdecken, haben zwölf Monate ab Erhalt der Rechnung das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich beim Vermieter eingereicht werden. Bei Unsicherheiten können sich Verbraucher von den Verbraucherzentralen beraten lassen.
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