Die Sparkasse Berlin hat im Zuge von Gebührenanpassungen ohne Zustimmung der Kunden gehandelt, was zu einem potenziellen Anspruch auf Rückerstattungen führen könnte. Das Kammergericht in Berlin hat dieses Vorgehen am 9. April 2024 als unrechtmäßig eingestuft und damit eine mögliche Rückerstattung für Millionen Betroffene ermöglicht. Kunden, die seit dem Jahr 2018 zusätzliche Gebühren an die Sparkasse entrichtet haben, könnten gemäß des Urteils Erstattungsansprüche geltend machen.
Die Sparkasse Berlin erwägt in Anbetracht des Urteils, in Revision zu gehen und argumentiert, dass die Drei-Jahres-Lösung auf Bankgebühren übertragbar sei, was keine Erstattungsansprüche zur Folge hätte. Sollte das Urteil jedoch Bestand haben, könnten Kunden nicht nur der Sparkasse Berlin, sondern möglicherweise auch Kunden anderer Bankinstitute eine Rückerstattung fordern. Die Verbraucherzentrale führt ähnliche Verfahren auch gegen die Sparkasse KölnBonn, deren Verlauf auf das Berliner Urteil wartet.
Die Auswirkungen des Urteils könnten sich auch auf andere Banken erstrecken, wie die Deutsche Bank, die ING Diba und die Commerzbank. Diese Institute sollen ihre Gebühren in den Jahren 2018 bis 2022 erhöht haben, was potenziell zu Rückerstattungsansprüchen führen könnte. Es besteht die Möglichkeit, dass Kunden dieser Banken ebenfalls eine Erstattung für bisher gezahlte Gebühren einfordern können. Es wird empfohlen, nach rechtskräftigen Urteilen Musterschreiben der Verbraucherzentrale zu nutzen, um Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Revisionsverfahren und weitere Entwicklungen in Bezug auf Rückerstattungsansprüche für Bankkunden gestalten werden. Ebenso wird die Reaktion anderer Bankinstitute auf das Berliner Urteil interessant sein, um festzustellen, ob ähnliche Gebührenpraktiken auch in anderen Unternehmen angefochten werden könnten.