In den vergangenen Jahren haben Banken und Sparkassen regelmäßig ihre Gebühren erhöht, ohne ihre Kunden vollständig darüber zu informieren oder deren Zustimmung einzuholen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass dieses Vorgehen unrechtmäßig ist und es damit Schluss sein muss. Millionen Kunden könnten aufgrund einer Klage eine Gebührenrückerstattung erhalten. Die Sparkasse Berlin wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt, da sie seit 2016 Entgelte ohne Kundenzustimmung neu eingeführt oder erhöht hatte.
Das Berliner Kammergericht urteilte, dass die Mehrbeträge, die Kunden aufgrund der unrechtmäßigen Preiserhöhungen gezahlt haben, erstattet werden müssen. Dies könnte weitreichende Folgen für alle Sparkassen und Banken sowie ihre Kunden haben. Obwohl die Verbraucherschützer auf eine Erstattung für die Zeit vor 2018 drängen, hat das Gericht entschieden, dass hier Verjährung gilt. Betroffene Kunden können nach rechtskräftigem Urteil ihr Geld zurückfordern.
Neben regionalen Sparkassen sind auch überregionale Banken wie die Postbank, Deutsche Bank, ING Diba und Commerzbank von dem Gerichtsurteil betroffen. Diese Institute haben ihre Gebühren im Zeitraum von 2018 bis 2022 teilweise um bis zu 65 Prozent erhöht, was Kontoführungsgebühren, Überweisungskosten, SMS-TAN oder Kontoauszüge betrifft. Kunden, die eine Rückerstattung beantragen wollen, können dies mithilfe eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale tun. Es ist ratsam, die Kontoauszüge der vergangenen Jahre zu prüfen und das zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung geltende Preisverzeichnis zu ermitteln.