
Die Stadt Rosbach steht vor einer enormen finanziellen Belastung, da sie zur Rückzahlung von über 1,5 Millionen Euro an Gewerbesteuern für die Jahre 1998 bis 2003 verpflichtet wurde. Diese Summe könnte mit Zinsen auf geschätzte 3 Millionen Euro ansteigen, wie FNP berichtet. Das Finanzgericht hat entschieden, dass ein großes Unternehmen, mutmaßlich der größte Steuerzahler der Stadt, jahrelang mit der Steuerbehörde über diese Rückzahlung gestritten hat.
Diese Rückzahlungsverpflichtung hat unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Bürgermeister Steffen Maar (parteilos) erklärte, dass er keine Notwendigkeit für eine vorzeitige Erhöhung der Grundsteuer B sieht. Der Haushalt für 2025 wurde mit den Stimmen von CDU, Grünen und Freien Wählern angenommen und bleibt bei 429 Prozent Grundsteuer B. Die SPD, „Stimme“ und FDP lehnten den Haushalt ab und forderten eine sofortige Berücksichtigung der Rückzahlung im Haushalt.
Potenzielle Erhöhungen der Grundsteuer und Sparmaßnahmen
Im schlimmsten Fall könnte die Grundsteuer um 540 Prozentpunkte erhöht werden müssen. Um die Rückzahlung zu finanzieren, wurde eine sogenannte „Sparschweinmethode“ beschlossen, bei der Stadtwerke ein Darlehen zurückzahlen und Gewinne an den Kernhaushalt abführen sollen. Der Magistrat soll zudem klären, ob eine zeitliche Streckung der Steuerrückerstattung mit dem Unternehmen möglich ist.
Zur Entlastung des Haushalts wird auch der Verkauf von Immobilien, einschließlich des Alten Rathauses, diskutiert. Die SPD beantragte, die Sanierung des Alten Rathauses aus dem Investitionsprogramm zu streichen und den Verkauf zu priorisieren, erhielt jedoch keine Mehrheit. Die Verwaltung plant, sich auf den Verkauf des Alten Rathauses zu konzentrieren und die Suche nach einem Pächter vorerst zurückzustellen.
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