Sidebar Werbung
Sidebar Werbung

Selbstständige sollten die bevorstehenden steuerlichen Möglichkeiten zum Jahreswechsel nutzen, um ihre Steuerlast zu optimieren. Am 22. November 2025 stellt sich für viele Unternehmer die Frage, wie sie die verfügbaren steuerlichen Vorteile am besten einsetzen können. Diese Tipps zur Senkung des Gewinns im Jahr 2025 helfen, um auch im Jahr 2026 von Vorteilen zu profitieren.

Eine besondere Möglichkeit stellt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) dar, der es Selbstständigen ermöglicht, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd zu erfassen. Dies gilt insbesondere für Unternehmer, deren Gewinn 2025 unter 200.000 Euro liegt. Um in den Genuss dieser steuerlichen Erleichterung zu kommen, muss das Wirtschaftsgut jedoch mindestens bis zum Ende des Folgejahres zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Details hierzu bietet Steuertipps.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Zahlungen und Abschreibungen nutzen

Ein wichtiger Tipp für Selbstständige betrifft die Abwicklung von Zahlungen. Zahlungen mit EC-Karte oder Kreditkarte, die im Dezember 2025 getätigt werden, können als Betriebsausgabe für das Jahr 2025 geltend gemacht werden, auch wenn die Abbuchung erst im Jahr 2026 erfolgt. Hierbei ist es entscheidend, die entsprechenden Abrechnungsbelege aufzubewahren. Zudem sollte beachtet werden, dass Zahlungen, die zwischen dem 1. und 10. Januar 2026 erfolgen, ebenfalls als Betriebsausgabe angerechnet werden können, sofern sie wirtschaftlich dem Jahr 2025 zuzuordnen sind.

In-article Werbung
In-article Werbung

Für ab 2026 anfallende Fahrten ist zudem die Führung eines steuerlich anerkannten Fahrtenbuchs ratsam, um Privatanteile korrekt zu dokumentieren. Darüber hinaus können bewegliche Wirtschaftsgüter aus der degressiven Abschreibung profitieren, die für Anschaffungen nach dem 31. Juni 2025 in Betracht kommt und anfangs höhere Betriebsausgaben generiert.

Nutzen für Unternehmen

Die Förderung durch den IAB ist besonders im Kontext von kleinen und mittleren Unternehmen von Bedeutung. Unternehmer können bereits vor dem Kauf von Wirtschaftsgütern die entsprechenden Kosten in ihrer Steuererklärung des Vorjahres angeben. Dies ist ein effektives Mittel zur Steueroptimierung, um die Steuerlast im Jahr der Inanspruchnahme zu senken. Allerdings muss der IAB im Jahr der tatsächlichen Anschaffung wieder zurückgerechnet werden. Buhl hebt hervor, dass der IAB nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter gelten kann, zu denen Maschinen, Fahrzeuge und Computer zählen.

Die Regelungen zum IAB sind unter anderem im § 7g EStG verankert, der durch verschiedene Steueränderungsgesetze modifiziert wurde. Zuletzt wurde die Reinvestitionsfrist, die grundsätzlich drei Jahre beträgt, für die Jahre 2020 und 2021 verlängert. Künftig sind keine weiteren Fristverlängerungen zu erwarten, was die Liquidität von Unternehmen belasten könnte, wenn Investitionen nicht rechtzeitig getätigt werden. Haufe informiert über die verschiedene Anpassungen im Körperschaftsteuerrecht, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen sollen.

Zusammenfassend können Selbstständige und kleine Unternehmen durch gezielte Planung und Nutzung der erwähnten steuerlichen Möglichkeiten ihren Gewinn für 2025 optimieren und von diesen erst 2026 wirkenden Vorteilen profitieren. Ein bewusster Umgang mit Investitionen ermöglicht nicht nur eine Steuerentlastung, sondern trägt auch zur langfristigen Sicherung der Unternehmensfinanzen bei.