Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, können pflegende Angehörige Steuerentlastungen in Form von Pflege-Pauschbeträgen geltend machen, abhängig vom Pflegegrad der betreuten Person. Dabei variieren die Pauschbeträge von 600 Euro für Pflegegrad 2 bis zu 1.800 Euro für Pflegegrad 4, 5 oder einem entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Zusätzlich können auch Personen, die einen Teil der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst durchführen lassen, die Pflege-Pauschbeträge geltend machen, solange ihr persönlicher Anteil an der Pflege mindestens zehn Prozent beträgt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass pflegende Angehörige keine Vergütung für die Pflege erhalten dürfen, um die Pauschbeträge nutzen zu können.
In Bezug auf den Markt und die Finanzbranche kann dies bedeuten, dass pflegende Angehörige finanziell entlastet werden, was zu einer verbesserten finanziellen Situation für sie führt. Zudem kann dies auch dazu beitragen, dass mehr Menschen dazu ermutigt werden, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen, anstatt professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Dies könnte Auswirkungen auf den Pflegedienstmarkt haben und zu einer verstärkten Nachfrage nach unterstützenden Finanzdienstleistungen für pflegende Angehörige führen.
Diese Steuerentlastungen könnten also positive Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Betroffenen haben und gleichzeitig den Markt für Pflege- und Finanzdienstleistungen beeinflussen.
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