Die jährliche Steuererklärung kann für viele eine nervenaufreibende Pflicht sein. Der Stichtag für die Abgabe einer Steuererklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins ist der 31. August 2024, der auf einen Samstag fällt. In diesem Fall haben Steuerzahler bis zum 2. September 2024 Zeit, ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 einzureichen. Während bei der Eintragung in die Steuererklärung viele Dokumente erforderlich sind, gibt es bestimmte Ausgaben, die ohne Belege geltend gemacht werden können.
Einige Pauschbeträge können direkt von der Steuer abgesetzt werden, ohne dass das Finanzamt konkrete Belege dafür benötigt. Beispielsweise wird automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro für das Steuerjahr 2023 anerkannt, sobald eine Steuererklärung eingereicht wird. Ebenso kann die Homeoffice-Pauschale von 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden, basierend auf 210 Homeoffice-Tagen. Die Entfernungspauschale erfordert in der Regel keine Unterlagen, wenn sie unter 4.500 Euro liegt.
Es ist ratsam, Belege und Nachweise für alle Ausgaben aufzubewahren, auch wenn sie unter die Nichtaufgriffsgrenze fallen. Diese Grenze ermöglicht es Finanzbeamten, auf die genaue Prüfung von Kleinstbeträgen zu verzichten. Kosten wie Kontoführungspauschalen, Bewerbungen oder Waschkosten für Arbeitskleidung können unter diese Grenze fallen. Die korrekte Benennung dieser Kosten ist jedoch wichtig, um sie zuordnen zu können, da einige Finanzämter die Nichtaufgriffsgrenze streichen können. Es empfiehlt sich also, sorgfältig alle relevanten Belege aufzubewahren, um im Falle einer Anforderung durch das Finanzamt gut gerüstet zu sein.