
Am 15. März 2025 informierte ein Steuerexperte über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Behörden finanziellen Informationen zwischen sich austauschen können. Wie Chip.de berichtete, kann das Finanzamt bei Bürgergeld- oder Elterngeldbeziehern, sowie Rentnern eingehende Informationen über deren finanzielle Verhältnisse ergattern. Dies kann unter Umständen zu Rückforderungen oder Streichungen von Sozialleistungen führen.
Bürger, die Bürgergeld beziehen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass das Finanzamt hohe Einkünfte oder Vermögen an das zuständige Jobcenter melden kann. Für Elterngeldbezieher erfolgt eine Einkommensprüfung über die von den Eltern eingereichten Einkommensteuerbescheide. Verdächtigt die Elterngeldstelle fehlerhafte Angaben, kann sie ebenfalls Daten vom Finanzamt anfordern.
Datenübermittlung an verschiedene Stellen
Bezüglich der Übermittlung von Renteneinkünften stellte der Steuerexperte fest, dass das Finanzamt diese an die Zentralstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung überträgt. Dies gilt insbesondere für Rentner, die zusätzliche Einkünfte erzielen oder arbeiten. Unregelmäßigkeiten können nachträgliche Nachprüfungen zur Folge haben, während das Finanzamt bei fehlerhaften Angaben Steuernachzahlungen anfordern kann, die Jahre später hohe Zinsen nach sich ziehen können.
Zusätzlich kann das Finanzamt Informationen über nichtdeutsche Bürger an die Ausländerbehörde weiterleiten, sollte der Verdacht auf Steuervergehen bestehen. Dies betrifft insbesondere Inhaber von Visa oder Aufenthaltstiteln mit Einkommensnachweispflicht. Bei Verdacht auf Steuerbetrug oder falsche Angaben zur Aufenthaltserlaubnis können sich hier erhebliche Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus ergeben.
Der Artikel weist ebenfalls darauf hin, dass Fälle von Steuerhinterziehung und illegaler Beschäftigung an die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Meldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls seien erforderlich, falls der Verdacht auf Geldwäsche aufkomme.
Zusätzlich berichtete Anwalt.de über den automatischen Austausch von Informationen zwischen Finanzbehörden in der EU, der über Richtlinien gefördert wird. Banken sind verpflichtet, Kontoinformationen im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) an nationale Steuerbehörden zu melden. Auch wenn das Finanzamt keinen direkten Zugriff auf alle Kontoinformationen hat, kann es bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Anfragen bei den Banken stellen. Dies spielt eine zentrale Rolle in der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Die Selbstanzeige im Steuerrecht, geregelt durch § 371 der Abgabenordnung (AO), ermöglicht es Steuerpflichtigen, falsche Angaben zu berichtigen. Um straflos zu bleiben, müssen alle relevanten Informationen ehrlicherweise offengelegt und die Rückzahlungen der hinterzogenen Steuern fristgerecht geleistet werden.