Am 16. Februar 2026 hat das Bundeskabinett wesentliche Änderungen zur Förderung von Elektrofahrzeugen beschlossen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Automobilstandort Deutschland zukunftssicher zu machen, Arbeitsplätze zu sichern und die Klimaziele zu erreichen. Laut autohaus.de stehen die Förderungen im Kontext einer größeren Wachstumsinitiative, die durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) unterstützt wird.
Besonders hervorzuheben ist die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für newly acquired Elektrofahrzeuge. Damit sollen Privatpersonen gezielt zum Kauf und Leasing animiert werden. Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge auf 100.000 Euro angehoben, was einen erheblichen Anreiz für Unternehmen darstellt, in elektrische Flotten zu investieren.
Steuerliche Anreize und Abschreibungsregeln
Im Rahmen dieser Änderungen erfahren auch die Abschreibungsregeln eine grundlegende Anpassung. Die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA unter dem Namen „Investitions-Booster“ ermöglicht es Unternehmen, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen ab Juli 2025 bis Ende 2027 in Anspruch zu nehmen. Die temporäre Begrenzung dieser Maßnahmen soll Investoren anregen, schnellere Entscheidungen zu treffen. Der anzuwendende Prozentsatz darf dabei bis zu 30 Prozent betragen, allerdings nicht mehr als das Dreifache des linearen Prozentsatzes, erläutert EY.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung, die Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektrofahrzeuge bis zu zehn Jahren zu gewähren. Diese Steuererleichterung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen oder umgerüstet werden und wurde bereits am 15. Oktober 2023 auf den Weg gebracht. Der neue Stichtag für die verlängerte Steuerbegünstigung ist der 31. Dezember 2030, wobei die maximale steuerliche Befreiung bis spätestens 31. Dezember 2035 gilt, wie die Bundesregierung berichtet.
Ein wichtiger Aspekt dieser Maßnahmen ist die gezielte Unterstützung von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, um den Umstieg auf eine klimafreundliche Mobilität zu fördern. Für die Bundesregierung ist dies ein entscheidender Schritt, um die Elektromobilität in Deutschland langfristig zu stärken und den emissionsfreien Verkehr voranzutreiben.
Die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs wird daher sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen empfohlen. Die neuen steuerlichen Anreize, gepaart mit den oben genannten Maßnahmen, schaffen ein günstiges Umfeld für den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland.