Die Nebenkostenabrechnung kann für Verbraucher eine Möglichkeit bieten, erhebliche Steuerersparnisse zu erzielen. Besonders im Fokus stehen dabei die „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Mit Blick auf das Jahr 2023 können sich Steuerzahler über eine potenzielle Rückzahlung freuen, wenn bestimmte Fristen beachtet werden.
Steuerermäßigungen können unter anderem bei neun Posten in der Nebenkostenabrechnung genutzt werden. Dazu zählen Ausgaben für Gartenarbeit, Reinigung, Hausmeistertätigkeiten, Dachrinnenreinigungen, Schornsteinfeger, und weitere Posten. Es ist möglich, 20 Prozent der Kosten für Handwerkerleistungen zurückzuerhalten, wobei Materialkosten von dieser Regelung ausgeschlossen sind.
Besonders lohnenswert kann es sein, Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die tarifliche Einkommensteuer kann um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen reduziert werden, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 1200 Euro. Ebenso können Steuererleichterungen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für energetische Maßnahmen genutzt werden.
Für Mieter, die mit steigenden Gaspreisen konfrontiert sind, kann die Möglichkeit, steuermindernde Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen, ein willkommener Ausgleich sein. Kosten für energieeffiziente Maßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerungen von Fenstern, Heizungsanlagen oder Lüftungsanlagen können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden.