Die Erstellung einer Steuererklärung kann insbesondere für Haustierbesitzer von Vorteil sein. Laut Südkurier lebten im Jahr 2024 in etwa 44% der deutschen Haushalte mindestens ein Haustier, was insgesamt 33,9 Millionen Tiere entspricht. Davon entfallen 10,5 Millionen auf Hunde. Diese Zahlen verdeutlichen die große Rolle, die Haustiere in vielen Lebensgemeinschaften spielen.
Die Hundesteuereinnahmen erreichten im Jahr 2024 rund 430 Millionen Euro, was einem Plus von 2,2% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist dies eine Steigerung von über 39%, im Jahr 2014 lagen die Einnahmen noch bei 309 Millionen Euro.
Steuerliche Absetzbarkeit von Kosten
Die steuerlichen Regelungen für Hundehalter unterscheiden sich sizial zwischen Haustieren und Gebrauchshunden. Laut VLH sind die Anschaffungskosten und laufenden Kosten für Haushunde in der Regel nicht absetzbar. Hingegen können Kosten für Gebrauchshunde, wie Blindenhunde oder Therapiehunde, steuerlich abgesetzt werden, wenn diese ärztlich verordnet sind. Hierzu zählen Ausgaben für Zucht und Ausbildung.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Diensthunde, die als Arbeitsmittel gelten. In diesem Fall können alle damit verbundenen Kosten für Pflege und Haltung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung für Hunde kann ebenfalls abgesetzt werden, wobei es einen Höchstbetrag gibt, der beachtet werden muss.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und weitere Absetzungen
Eine besondere Möglichkeit der steuerlichen Absetzung besteht bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Kosten für Hundefriseure können nur dann abgesetzt werden, wenn die Dienstleistung zu Hause erbracht wird. Besuche im Hundefrisör-Salon sind nicht absetzbar. Die Rechnungen müssen zudem per Überweisung bezahlt werden, da Barzahlungen nicht anerkannt werden.
Die Taxfix betont, dass nicht nur Fellpflege, sondern auch andere regelmäßige Aufgaben wie Füttern, Spielen oder das Ausführen des Hundes, steuerlich absetzbar sein können, sofern diese im eigenen Haushalt stattfinden. Auch Hundebetreuungen, wenn sie im eigenen Zuhause organisiert werden, können geltend gemacht werden.
Obwohl Hundepensionen, Hundehotels oder Hundetagesstätten nicht absetzbar sind, können die Fahrt- und Arbeitskosten, die für die Betreuung entstehen, in die Steuererklärung aufgenommen werden. Dies zeigt, dass viele Aufwendungen, die im Alltag mit einem Hund entstehen, unter bestimmten Bedingungen steuerlich entlastet werden können.
Ein jüngstes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt zudem Maßstäbe, indem Aufwendungen für Schulhunde bis zu 50% als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn ein pädagogisches Konzept vorliegt und der Hund regelmäßig im schulischen Kontext verwendet wird.
Zusammenfassend zeigt sich, dass Hundebesitzer einen erheblichen finanziellen Vorteil durch steuerliche Absetzmöglichkeiten erzielen können, wenn sie die geltenden Regeln und Bestimmungen kennen und korrekt anwenden.