Am 5. Dezember 2025 stehen zahlreiche Unternehmen vor der Entscheidung, welche Investitionen sich noch vor Jahresende lohnen. ETL berichtet, dass eine gezielte Planung der Investitionen entscheidend ist, um steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen. Insbesondere die Abziehbarkeit von Investitionen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, was Unternehmer vor Herausforderungen stellt.
Ein zentraler Punkt ist die Absetzung für Abnutzung (AfA), die für verschiedene Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge und Soft- sowie Hardware gilt. Diese Güter müssen über ihre jeweiligen Nutzungsdauern abgeschrieben werden. So beträgt die Abschreibungsdauer für Pkw sechs Jahre und für Büroeinrichtungen zehn Jahre. Im Jahr 2025 ist nur eine anteilige Abschreibung zulässig, was beispielsweise bedeutet, dass ein Transporter mit einem Anschaffungswert von 54.000 Euro, der im November 2025 erworben wurde, lediglich mit 1.000 Euro in diesem Jahr abgeschrieben werden kann, während die vollständige Abschreibung in den darauffolgenden Jahren erfolgt.
Neue Regelungen zur Abschreibung von Elektrofahrzeugen
Ab Juli 2025 treten neue steuerliche Vorteile für Unternehmen in Kraft, die Elektrofahrzeuge in ihr Betriebsvermögen aufnehmen. Lohnsteuer Kompakt stellt klar, dass diese Regelung im Rahmen des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ implementiert wird. Die neue arithmetisch-degressive Abschreibung bietet Unternehmen erhebliche Steuervorteile und gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Die Abschreibungssätze sind wie folgt festgelegt: Im Jahr der Anschaffung können 75 Prozent der Anschaffungskosten abgesetzt werden, gefolgt von 10 Prozent im ersten Folgejahr, jeweils 5 Prozent in den zwei darauffolgenden Jahren, 3 Prozent im vierten Jahr und 2 Prozent im fünften Jahr. Diese Bemessungsgrundlage berücksichtigt den ursprünglichen Anschaffungswert der Fahrzeuge. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Elektroauto-AfA nur für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge gilt, während private Anschaffungen ausgeschlossen sind.
Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbetrag
Für kleine und mittlere Unternehmen besteht die Möglichkeit, von Sonderabschreibungen in Höhe von 40 Prozent zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung zu profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fahrzeuge zu mindestens 90 Prozent für unternehmerische Zwecke genutzt werden und der Gewinn unter 200.000 Euro liegt. Zudem können Emissionskosten durch geringen Wert der Wirtschaftsgüter, die maximal 800 Euro betragen, sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Darüber hinaus können Unternehmen den Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis maximal 200.000 Euro in Anspruch nehmen. Voraussetzung für den IAB ist ein Gewinn von unter 200.000 Euro sowie die Investition bis Ende 2025 für in 2022 gebildete IAB.
Abschließend sollten Unternehmen überprüfen, ob die Anschaffung eines E-Autos unter den neuen steuerlichen Rahmenbedingungen vorteilhafter ist als Leasing. Insbesondere die hohe Sofortabschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr macht den Kauf eines Elektrofahrzeugs äußerst attraktiv. Die monatlichen Steuerlasten für Arbeitnehmer:innen werden zudem durch Anpassungen bei der 0,25-Prozent-Regelung für die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen verringert, was die Attraktivität von E-Dienstwagen weiter steigert.
Für diejenigen, die sich für ein neu angeschafft Elektrofahrzeug interessieren, ist es essentiell, dass der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, nicht der Vertragsabschluss, für die Anwendung der Elektroauto-AfA entscheidend ist. Fahrzeuge, die vor Juli 2025 bestellt wurden, können die neuen Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, sobald die Übergabe nach Inkrafttreten der Regelung erfolgt.
Für eine detaillierte Abwägung stehen Unternehmen zahlreiche Informationen zur Verfügung. Direkt zur Quelle können Sie unter ETL, Lohnsteuer Kompakt und MHL mehr erfahren.